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Vorwort 3. Auflage
Wer sich als Verwalter, Verwaltungsbeirat oder Eigen-
tümer mit Fragen des Wohnungs- und Teileigentums
und des Umgangs mit ihm befasst, wird sich in der
Regel mit dem Wohnungseigentumsgesetz, der Ge-
meinschaftsordnung, der Beschlusssammlung oder
dem Verwaltervertrag auseinandersetzen. Ausgeblen-
det bleibt meist die Hausordnung.
Sie gilt als ein Regelwerk, das – je nach Größe der Anlage in unterschied-
lichem Umfang – als eine Selbstverständlichkeit im täglichen Gebrauch des
gemeinschaftlichen Eigentums des Sondereigentums oder der Sondernut-
zungsrechte wahrgenommen wird. Die Hausordnung, die in der Regel auf
einer Anschlagtafel im Hausur angebracht ist, wird kaum zur Kenntnis
genommen. Wer stellt sich schon hin und liest vom ersten bis zum letzten
Satz alles durch?
Dass eine solche Hausordnung auch höchst fragwürdige Regelungen enthalten
kann, wird meist nicht wahrgenommen. Der Verfasser des Buches hat es sich
zur Aufgabe gemacht, diesen „wunden Punkt“ zu thematisieren mit dem Ziel,
beim Leser ein Bewusstsein dafür zu wecken, dass eine Hausordnung ganz
konkret erheblichen Einuss auf die Art und Weise der Nutzung des Sonder-
wie auch des gemeinschaftlichen Eigentums haben kann. Man erkennt
schnell, dass es sich bei einer Hausordnung im Vergleich zu Gemeinschafts-
ordnungen um ein speziell auf eine Anlage zugeschnittenes, individualisier-
tes, an veränderte Umstände ohne größere Probleme mit Stimmenmehrheit
anpassbares Regelwerk handelt. Man erkennt aber auch, dass längst nicht
alles so regelbar ist, wie es dem Verwalter oder einem Wohnungseigentümer
als Regel wünschenswert erscheint. Man erkennt, dass die Hausordnung auch
ein Instrument ist, das dem Hausfrieden und dem guten Zusammenleben der
Bewohner der Wohnungseigentumsanlage dienen sollte.
Die Quintessenz: Aufgeräumt wird mit der falschen Einschätzung, nach der
es sich bei einer Hausordnung um ein „Nebenbei-Regelwerk“ ohne größere
Erwin Sailer