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Ausgabe: Winter 2011 / 2012

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2012 bringt neue Regeln im Immobilienbereich
Energiepreise bis 2030 verdoppelt?
Immobilien-Investitionen:
80.750.000.000 Euro
Kaltmieten müssen aufholen
Jetzt günstig finanzieren
Kamine und Öfen: Heiß geliebt in der kalten Jahreszeit
Wann ist die Verwertungskündigung zulässig?
Wie wird der Beleihungswert ermittelt?
Garagen im Wohngebiet
Immobilienblase: keine Gefahr
Innendämmung spart Energie
Vorsteuerabzug bei Fotovoltaik-Nutzung
Häuser nicht auskühlen lassen
Versicherung darf nicht den Handwerker bestimmen
Schmalstes Haus: 72 cm
Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst weiter
Verletzung am Gartenzaun
 

Vermieter darf funkbasierte
Zähler einbauen lassen

leer Vermieter können von ihren Mietern verlangen, dass diese den Einbau neuer, funkbasierter Verbrauchsmessgeräte für den Wärme- bzw. Kalt- und Warmwasserverbrauch dulden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (Az. VIII ZR 326/10, 29.09.2011). Vorteil der modernen, funkbasierten Geräte ist, dass kein Ableser mehr in die Wohnung kommen muss. Eine Mieterin hatte den Einbau verweigert. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass die Heizkostenverordnung den Mieter zur Duldung des Austausches der Wärme- und Warmwasserzähler verpflichte. Dies gelte auch, wenn noch funktionstüchtige Geräte durch modernere ersetzt werden sollen. Für den Kaltwasserzähler ergebe sich die Duldungspflicht aus § 554 BGB. Danach muss der Mieter alle Maßnahmen hinnehmen, die der Verbesserung der Mietsache und der Einsparung von Energie und Wasser dienen. Die neuen Funkzähler führen dem Gericht zufolge zu einer Verbesserung des Wohnwertes.

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