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Abgeltungssteuer: Gilt nicht
für Immobilien
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Wer eine kleine Wohnung kauft, diese vermietet und zum Beispiel nach 15 Jahren wieder verkauft, kann meist bessere Renditen erzielen als mit anderen Sparformen. (Foto: willy s. | pixelio) |
Es ist beschlossene Sache: Deutschland führt zum 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Form einer Quellensteuer ein. Damit werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fonds pauschal mit 25 % besteuert. Immobilieninvestoren können aufatmen die Abgeltungssteuer betrifft die Vermietungseinkünfte und Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien nicht. Auch Immobilienfonds werden nicht erfasst, allerdings müssen offene Immobilienfonds, wie schon jetzt Direktinvestments in Immobilien, zehn Jahre lang gehalten werden, um Gewinne steuerfrei realisieren zu können. Die Immobilie als Anlageform hat damit gegenüber Aktienfonds und Banksparplänen insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge wieder deutlich an Attraktivität gewonnen.

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