Ausgabe: Frühjahr 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Abgeltungssteuer: Gilt
nicht für Immobilien
2008: Das ist neu
bei Immobilien
Die aktuelle Zahl:
Fast sechzig Prozent
Haushaltsgrößen sinken
Wohnnebenkosten
steigen langsamer

Finanzierung | Recht | Steuern

Immer noch großer Bedarf
an Seniorenwohnungen
Beim Baumfällen sägt
das Finanzamt mit
Riester-Wohnen:
Stand der Dinge
Neue Verordnung soll
Strom- und Gaspreis
beeinflussen
Vorkaufsrecht nur
beim ersten Verkauf
Abstand von Windkraft-
anlagen zur Wohn-
bebauung

Mieten | Pacht | Verwaltung

Beschluss-Sammlung
ist Pflicht
Aufhebung der Laden-
schlusszeiten dyna-
misch handhaben
Schuld am Schimmel
Oft vernachlässigt: Die
Instandhaltungsrücklage
Rauchverbot in der
Mietwohnung?
Umlage neu entstehen-
der Betriebskosten

Zahlen | Preise | Neues

Ökologisch bauen –
günstig finanzieren
Erste Hilfe bei
kalter Heizung
Positive Impulse bei
geringer Neubau-
tätigkeit
Baustellen-Fernsehen
Wann darf der Mieter
die Wände einreißen?
Woher bekommt man
historische Bauteile?

Abgeltungssteuer: Gilt nicht
für Immobilien

Wer eine kleine Wohnung kauft, diese vermietet und zum Beispiel nach 15 Jahren wieder verkauft, kann meist bessere Renditen erzielen als mit anderen Sparformen.
(Foto: willy s. | pixelio)

Es ist beschlossene Sache: Deutschland führt zum 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Form einer Quellensteuer ein. Damit werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fonds pauschal mit 25 % besteuert. Immobilieninvestoren können aufatmen – die Abgeltungssteuer betrifft die Vermietungseinkünfte und Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien nicht. Auch Immobilienfonds werden nicht erfasst, allerdings müssen offene Immobilienfonds, wie schon jetzt Direktinvestments in Immobilien, zehn Jahre lang gehalten werden, um Gewinne steuerfrei realisieren zu können. Die Immobilie als Anlageform hat damit gegenüber Aktienfonds und Banksparplänen insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge wieder deutlich an Attraktivität gewonnen.


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