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Riester-Wohnen: Stand der Dinge
Bis Mitte 2008 soll ein Gesetz über die Einbeziehung von Immobilien in die Riester-Förderung verabschiedet werden, das rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft treten wird. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, dass bis zu 75 % des angesparten Riester-Kapitals für den Erwerb einer selbst -genutzten Immobilie verwendet werden dürfen. Gefördert werden Kauf, Bau oder Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Drei Viertel des Riester-Kapitals können in der Auszahlungsphase zur Entschuldung der Immobilie verwendet werden. Allerdings: Die Immobilie muss 20 Jahre lang gehalten werden. Wird sie vorher veräußert, muss das Geld in ein anderes selbst genutztes Wohnobjekt gesteckt werden, ansonsten droht eine Steuernachzahlung. Riester-Sparer sollen zwischen einer Einmalzahlung der Steuer oder einer über 25 Jahre nachgelagerten Besteuerung wählen können. Die genauen Regeln stehen noch nicht fest. Findet eine sofortige Besteuerung statt, soll diese nur 75 % des ins Wohneigentum investierten geförderten Betrages erfassen. Die EU kritisiert die deutsche Regelung, weil die Riester-Förderung sich nur auf Eigenheime in Deutschland bezieht.

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