Ausgabe: Frühjahr 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Abgeltungssteuer: Gilt
nicht für Immobilien
2008: Das ist neu
bei Immobilien
Die aktuelle Zahl:
Fast sechzig Prozent
Haushaltsgrößen sinken
Wohnnebenkosten
steigen langsamer

Finanzierung | Recht | Steuern

Immer noch großer Bedarf
an Seniorenwohnungen
Beim Baumfällen sägt
das Finanzamt mit
Riester-Wohnen:
Stand der Dinge
Neue Verordnung soll
Strom- und Gaspreis
beeinflussen
Vorkaufsrecht nur
beim ersten Verkauf
Abstand von Windkraft-
anlagen zur Wohn-
bebauung

Mieten | Pacht | Verwaltung

Beschluss-Sammlung
ist Pflicht
Aufhebung der Laden-
schlusszeiten dyna-
misch handhaben
Schuld am Schimmel
Oft vernachlässigt: Die
Instandhaltungsrücklage
Rauchverbot in der
Mietwohnung?
Umlage neu entstehen-
der Betriebskosten

Zahlen | Preise | Neues

Ökologisch bauen –
günstig finanzieren
Erste Hilfe bei
kalter Heizung
Positive Impulse bei
geringer Neubau-
tätigkeit
Baustellen-Fernsehen
Wann darf der Mieter
die Wände einreißen?
Woher bekommt man
historische Bauteile?

Beschluss-Sammlung ist Pflicht

Seit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes am 1. Juli 2007 ist gemäß § 24 Abs. 7 WEG eine Beschluss-Sammlung zu führen, in die alle Beschlüsse der Wohnungseigentümer unter fortlaufender Nummerierung und auch gerichtliche Entscheidungen aufzunehmen sind. Diese Verpflichtung gilt allerdings erst für Beschlüsse, die nach dem 1. Juli 2007 gefasst worden sind. Frühere Beschlüsse können, müssen aber nicht aufgenommen werden. Die Beschlüsse sind unverzüglich aufzunehmen. Nach vorherrschender Expertenmeinung kann auch durch Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG nicht auf die Führung der Beschluss-Sammlung verzichtet werden. Die Führung einer Niederschrift über die Beschlüsse -gemäß § 24 Abs. 6 WEG ist weiterhin Pflicht.


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