Ausgabe: Frühjahr 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Abgeltungssteuer: Gilt
nicht für Immobilien
2008: Das ist neu
bei Immobilien
Die aktuelle Zahl:
Fast sechzig Prozent
Haushaltsgrößen sinken
Wohnnebenkosten
steigen langsamer

Finanzierung | Recht | Steuern

Immer noch großer Bedarf
an Seniorenwohnungen
Beim Baumfällen sägt
das Finanzamt mit
Riester-Wohnen:
Stand der Dinge
Neue Verordnung soll
Strom- und Gaspreis
beeinflussen
Vorkaufsrecht nur
beim ersten Verkauf
Abstand von Windkraft-
anlagen zur Wohn-
bebauung

Mieten | Pacht | Verwaltung

Beschluss-Sammlung
ist Pflicht
Aufhebung der Laden-
schlusszeiten dyna-
misch handhaben
Schuld am Schimmel
Oft vernachlässigt: Die
Instandhaltungsrücklage
Rauchverbot in der
Mietwohnung?
Umlage neu entstehen-
der Betriebskosten

Zahlen | Preise | Neues

Ökologisch bauen –
günstig finanzieren
Erste Hilfe bei
kalter Heizung
Positive Impulse bei
geringer Neubau-
tätigkeit
Baustellen-Fernsehen
Wann darf der Mieter
die Wände einreißen?
Woher bekommt man
historische Bauteile?

Aufhebung der Ladenschlusszeiten
dynamisch handhaben

Viele Konsumenten begrüßen die Lockerung der Laden-Öffnungszeiten – schließlich ist sie aus den europäischen Nachbarländern längst bekannt.
(Foto: Grabener Verlag)

Nachdem die Ladenschlusszeiten teilweise aufgehoben bzw. erheblich gelockert worden sind, stellt sich die Frage, ob Ladenbesitzer ungeachtet dessen auf Grund der Teilungserklärung weiter an die bisherigen Zeiten gebunden sind. Denn in Teilungserklärungen sind oft ergänzende Regelungen getroffen, wonach die Nutzung auf bestimmte Betriebsarten beschränkt wird. Häufig dient dazu eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Das Teileigentum wird dann zum Beispiel als Laden bezeichnet. Darunter verstand die Rechtsprechung bisher eine Nutzung unter Einhaltung der Ladenschlusszeiten. Dazu hat nun das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die mit der Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als „Laden“ oder „Ladenlokal“ begrifflich verbundenen Laden-Öffnungszeiten „dynamisch“ zu verstehen sind. Deshalb widerspricht auch die Ladennutzung nicht der Teilungserklärung, wenn die Öffnungszeiten im Umfang der landesrechtlichen Aufhebung der Ladenschlusszeiten genutzt werden (OLG Hamm, 23. Juli 2007, 15 W 205/06).


© Grabener Verlag · Kiel · 2008 | Impressum