Ausgabe: Frühjahr 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Abgeltungssteuer: Gilt
nicht für Immobilien
2008: Das ist neu
bei Immobilien
Die aktuelle Zahl:
Fast sechzig Prozent
Haushaltsgrößen sinken
Wohnnebenkosten
steigen langsamer

Finanzierung | Recht | Steuern

Immer noch großer Bedarf
an Seniorenwohnungen
Beim Baumfällen sägt
das Finanzamt mit
Riester-Wohnen:
Stand der Dinge
Neue Verordnung soll
Strom- und Gaspreis
beeinflussen
Vorkaufsrecht nur
beim ersten Verkauf
Abstand von Windkraft-
anlagen zur Wohn-
bebauung

Mieten | Pacht | Verwaltung

Beschluss-Sammlung
ist Pflicht
Aufhebung der Laden-
schlusszeiten dyna-
misch handhaben
Schuld am Schimmel
Oft vernachlässigt: Die
Instandhaltungsrücklage
Rauchverbot in der
Mietwohnung?
Umlage neu entstehen-
der Betriebskosten

Zahlen | Preise | Neues

Ökologisch bauen –
günstig finanzieren
Erste Hilfe bei
kalter Heizung
Positive Impulse bei
geringer Neubau-
tätigkeit
Baustellen-Fernsehen
Wann darf der Mieter
die Wände einreißen?
Woher bekommt man
historische Bauteile?

Schuld am Schimmel

Schimmelbildung in Mietwohnungen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich wird jede erhebliche Schimmelbildung als Mangel der Mietsache betrachtet. Das Landgericht Gießen (1 S 63/00) hat jedoch klargestellt, dass hier differenziert werden muss. Kann der Vermieter – zum Beispiel durch ein Sachverständigengutachten – beweisen, dass die Bausubstanz des Mietobjekts einwandfrei ist, haftet er nicht. Mietminderung und Handwerkerrechnungen sind vom Tisch. Wichtig beim Einbau neuer Isolierglasfenster: Der Vermieter sollte den Mieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass künftig mehr gelüftet werden muss. Tritt infolge -fehlerhaften Lüftens bei ansonsten tadelloser Bausubstanz Schimmel auf, liegt die Verantwortung beim Mieter.


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