Ausgabe: Frühjahr 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Abgeltungssteuer: Gilt
nicht für Immobilien
2008: Das ist neu
bei Immobilien
Die aktuelle Zahl:
Fast sechzig Prozent
Haushaltsgrößen sinken
Wohnnebenkosten
steigen langsamer

Finanzierung | Recht | Steuern

Immer noch großer Bedarf
an Seniorenwohnungen
Beim Baumfällen sägt
das Finanzamt mit
Riester-Wohnen:
Stand der Dinge
Neue Verordnung soll
Strom- und Gaspreis
beeinflussen
Vorkaufsrecht nur
beim ersten Verkauf
Abstand von Windkraft-
anlagen zur Wohn-
bebauung

Mieten | Pacht | Verwaltung

Beschluss-Sammlung
ist Pflicht
Aufhebung der Laden-
schlusszeiten dyna-
misch handhaben
Schuld am Schimmel
Oft vernachlässigt: Die
Instandhaltungsrücklage
Rauchverbot in der
Mietwohnung?
Umlage neu entstehen-
der Betriebskosten

Zahlen | Preise | Neues

Ökologisch bauen –
günstig finanzieren
Erste Hilfe bei
kalter Heizung
Positive Impulse bei
geringer Neubau-
tätigkeit
Baustellen-Fernsehen
Wann darf der Mieter
die Wände einreißen?
Woher bekommt man
historische Bauteile?

Oft vernachlässigt:

Die Instandhaltungsrücklage

Ein oft verdrängtes Thema ist die Instandhaltungsrücklage. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften vernachlässigen es vielfach über lange Zeiträume, für künftige Reparaturen Geldmittel anzusparen. Eine frühzeitige Rücklagenbildung kann jedoch späteren Problemen vorbeugen. Die Rücklagenhöhe muss sich am Gebäudealter und -zustand orientieren. Bei Neubauten wird empfohlen, ab Fertigstellung jährlich 0,8 bis 1 % des Kaufpreises zurückzulegen. Eine andere Formel besagt, dass in 80 Jahren das 1,5-Fache der Herstellungskosten in die Instandhaltung gesteckt werden muss. Hat eine Eigentümergemeinschaft nicht rechtzeitig eine Rücklage gebildet, kommt als Notlösung nur noch die Sonderumlage in Betracht.


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