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Oft vernachlässigt:
Die Instandhaltungsrücklage
Ein oft verdrängtes Thema ist die Instandhaltungsrücklage. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften vernachlässigen es vielfach über lange Zeiträume, für künftige Reparaturen Geldmittel anzusparen. Eine frühzeitige Rücklagenbildung kann jedoch späteren Problemen vorbeugen. Die Rücklagenhöhe muss sich am Gebäudealter und -zustand orientieren. Bei Neubauten wird empfohlen, ab Fertigstellung jährlich 0,8 bis 1 % des Kaufpreises zurückzulegen. Eine andere Formel besagt, dass in 80 Jahren das 1,5-Fache der Herstellungskosten in die Instandhaltung gesteckt werden muss. Hat eine Eigentümergemeinschaft nicht rechtzeitig eine Rücklage gebildet, kommt als Notlösung nur noch die Sonderumlage in Betracht.
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