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Rauchverbot in der Mietwohnung?
Das Rauchverbot in Gaststätten ist nun Gesetz geworden, und allgemein nimmt die Toleranz für das Rauchen und seine Nebenerscheinungen ab. Vermieter versuchen bereits gelegentlich, das Rauchen in der Mietwohnung vertraglich zu untersagen. Im Jahr 2007 entschied der Bundesgerichtshof, dass Rauchen in der Mietwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Schadensersatzansprüche des Vermieters für Nikotinablagerungen und Verfärbungen wurden abgelehnt (Az. VIII ZR 124/05). Ein neues BGH-Urteil zum exzessiven Rauchen wird dieser Tage erwartet. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Rauchverbot im Formularmietvertrag unwirksam ist. Individuell vereinbart und in den Vertrag aufgenommen werden kann eine solche Regelung allerdings trotzdem (Amtsgericht Rastatt, Az.: 3 C 341/04, 26.4.2005). Dann muss sich der Mieter daran halten und sieht sich bei Missachtung gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen gegenüber. Grundsätzlich verboten werden darf das Rauchen im Hausflur.

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