Ausgabe: Frühjahr 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Abgeltungssteuer: Gilt
nicht für Immobilien
2008: Das ist neu
bei Immobilien
Die aktuelle Zahl:
Fast sechzig Prozent
Haushaltsgrößen sinken
Wohnnebenkosten
steigen langsamer

Finanzierung | Recht | Steuern

Immer noch großer Bedarf
an Seniorenwohnungen
Beim Baumfällen sägt
das Finanzamt mit
Riester-Wohnen:
Stand der Dinge
Neue Verordnung soll
Strom- und Gaspreis
beeinflussen
Vorkaufsrecht nur
beim ersten Verkauf
Abstand von Windkraft-
anlagen zur Wohn-
bebauung

Mieten | Pacht | Verwaltung

Beschluss-Sammlung
ist Pflicht
Aufhebung der Laden-
schlusszeiten dyna-
misch handhaben
Schuld am Schimmel
Oft vernachlässigt: Die
Instandhaltungsrücklage
Rauchverbot in der
Mietwohnung?
Umlage neu entstehen-
der Betriebskosten

Zahlen | Preise | Neues

Ökologisch bauen –
günstig finanzieren
Erste Hilfe bei
kalter Heizung
Positive Impulse bei
geringer Neubau-
tätigkeit
Baustellen-Fernsehen
Wann darf der Mieter
die Wände einreißen?
Woher bekommt man
historische Bauteile?

Rauchverbot in der Mietwohnung?

Das Rauchverbot in Gaststätten ist nun Gesetz geworden, und allgemein nimmt die Toleranz für das Rauchen und seine Nebenerscheinungen ab. Vermieter versuchen bereits gelegentlich, das Rauchen in der Mietwohnung vertraglich zu untersagen. Im Jahr 2007 entschied der Bundesgerichtshof, dass Rauchen in der Mietwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Schadensersatzansprüche des Vermieters für Nikotinablagerungen und Verfärbungen wurden abgelehnt (Az. VIII ZR 124/05). Ein neues BGH-Urteil zum exzessiven Rauchen wird dieser Tage erwartet. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Rauchverbot im Formularmietvertrag unwirksam ist. Individuell vereinbart und in den Vertrag aufgenommen werden kann eine solche Regelung allerdings trotzdem (Amtsgericht Rastatt, Az.: 3 C 341/04, 26.4.2005). Dann muss sich der Mieter daran halten und sieht sich bei Missachtung gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen gegenüber. Grundsätzlich verboten werden darf das Rauchen im Hausflur.


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