Ausgabe: Frühjahr 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Abgeltungssteuer: Gilt
nicht für Immobilien
2008: Das ist neu
bei Immobilien
Die aktuelle Zahl:
Fast sechzig Prozent
Haushaltsgrößen sinken
Wohnnebenkosten
steigen langsamer

Finanzierung | Recht | Steuern

Immer noch großer Bedarf
an Seniorenwohnungen
Beim Baumfällen sägt
das Finanzamt mit
Riester-Wohnen:
Stand der Dinge
Neue Verordnung soll
Strom- und Gaspreis
beeinflussen
Vorkaufsrecht nur
beim ersten Verkauf
Abstand von Windkraft-
anlagen zur Wohn-
bebauung

Mieten | Pacht | Verwaltung

Beschluss-Sammlung
ist Pflicht
Aufhebung der Laden-
schlusszeiten dyna-
misch handhaben
Schuld am Schimmel
Oft vernachlässigt: Die
Instandhaltungsrücklage
Rauchverbot in der
Mietwohnung?
Umlage neu entstehen-
der Betriebskosten

Zahlen | Preise | Neues

Ökologisch bauen –
günstig finanzieren
Erste Hilfe bei
kalter Heizung
Positive Impulse bei
geringer Neubau-
tätigkeit
Baustellen-Fernsehen
Wann darf der Mieter
die Wände einreißen?
Woher bekommt man
historische Bauteile?

Umlage neu entstehender Betriebskosten

Der Vermieter kann die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die er während des bestehenden Mietverhältnisses neu abschließt, anteilig auf die Mieter umlegen, wenn die Kosten dieser Versicherung im Mietvertrag als umlegbar vereinbart sind und dort geregelt ist, dass auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen sind. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 27. September 2006.

Praxistipp:

Für Vermieter empfiehlt es sich, im Mietvertrag das Recht zu vereinbaren, auch künftig entstehende Betriebskosten auf den Mieter umzulegen und die Vorauszahlungen entsprechend neu festzusetzen.
Fehlt eine solche Formulierung und entspricht die Umlage auch sonst nicht dem wirtschaftlichen Interesse des Mieters, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.
(BGH, Urteil vom 27.09.2006, VIII ZR 80/06).


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