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Ausgabe: Frühjahr 2009

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Immobilien – eine langfristig sichere Anlage

Steigende Immobilienpreise
100.000.000.000 Euro ...
Deutsche werden immer mobiler
Hypothekenzinsen weiterhin
günstig wie nie
Ab 2009: Energieausweis für jüngere Altbauten
Mehr absetzen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Abgeltungssteuer ist eingeführt und gilt ab sofort
Neue Heizkostenverordnung
Streit über gemeinsamen Giebel
Erbschaftssteuerreform:
Neuerungen und Konsequenzen
Pendlerpauschale und Immobilienkauf
Viel zu wenig neue Wohnungen
Wohnnebenkosten weiter gestiegen
Bald 42 Quadratmeter
Wohnfläche für jeden
 

Ab 2009: Energieausweis für jüngere Altbauten

leer Die schrittweise Einführung des Energieausweises für Gebäude geht in die Zielgerade: Seit dem 1. Januar 2009 ist er nun auch Pflicht für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt wurden. Für bestehende Nichtwohngebäude – etwa Gewerbeobjekte – muss ab dem 1. Juli 2009 ein Energieausweis bereitgehalten werden. Der Ausweis wird nur bei Verkauf oder Neuvermietung benötigt. Dann muss er Interessenten auf Anfrage unverzüglich vorgelegt werden – sonst drohen Bußgelder. Auch für öffentliche Gebäude ab 1.000 Quadratmeter Nutzfläche mit Publikumsverkehr ist ab dem 1. Juli 2009 ein Energieausweis erforderlich. Dieser muss an einer gut zugänglichen Stelle ausgehängt werden. Ein Wahlrecht zwischen dem Energieausweis auf Verbrauchs- und dem auf Bedarfsbasis besteht für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, sowie für modernisierte ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügen und für Nichtwohngebäude.

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