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Ausgabe: Frühjahr 2009

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Immobilien – eine langfristig sichere Anlage

Steigende Immobilienpreise
100.000.000.000 Euro ...
Deutsche werden immer mobiler
Hypothekenzinsen weiterhin
günstig wie nie
Ab 2009: Energieausweis für jüngere Altbauten
Mehr absetzen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Abgeltungssteuer ist eingeführt und gilt ab sofort
Neue Heizkostenverordnung
Streit über gemeinsamen Giebel
Erbschaftssteuerreform:
Neuerungen und Konsequenzen
Pendlerpauschale und Immobilienkauf
Viel zu wenig neue Wohnungen
Wohnnebenkosten weiter gestiegen
Bald 42 Quadratmeter
Wohnfläche für jeden
 

Abgeltungssteuer ist eingeführt
und gilt ab sofort

leer Seit dem 1. Januar 2009 gibt es die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer, insgesamt ca. 28 Prozent. Zu zahlen ist die Steuer sowohl auf laufende Erträge als auch auf Veräußerungsgewinne von Kapitalanlagen. Für vermietete Immobilien fällt keine Abgeltungssteuer an: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Verkaufsgewinne werden besteuert, wenn die Haltedauer des Objekts unter zehn Jahren liegt. Abgeltungssteuer fällt jedoch an bei Bausparverträgen und Erträgen aus ­offenen Immobilienfonds. Vor dem 1. Januar 2009 gekaufte Fondsanteile können bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr abgeltungssteuerfrei verkauft werden. Bei geschlossenen Immobilienfonds unterliegen die laufenden Erträge der Besteuerung zum persönlichen Steuersatz.

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