Abgeltungssteuer ist eingeführt
und gilt ab sofort
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer, insgesamt ca. 28 Prozent. Zu zahlen ist die Steuer sowohl auf laufende Erträge als auch auf Veräußerungsgewinne von Kapitalanlagen. Für vermietete Immobilien fällt keine Abgeltungssteuer an: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Verkaufsgewinne werden besteuert, wenn die Haltedauer des Objekts unter zehn Jahren liegt. Abgeltungssteuer fällt jedoch an bei Bausparverträgen und Erträgen aus offenen Immobilienfonds. Vor dem 1. Januar 2009 gekaufte Fondsanteile können bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr abgeltungssteuerfrei verkauft werden. Bei geschlossenen Immobilienfonds unterliegen die laufenden Erträge der Besteuerung zum persönlichen Steuersatz.
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