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Ausgabe: Frühjahr 2009

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Immobilien – eine langfristig sichere Anlage

Steigende Immobilienpreise
100.000.000.000 Euro ...
Deutsche werden immer mobiler
Hypothekenzinsen weiterhin
günstig wie nie
Ab 2009: Energieausweis für jüngere Altbauten
Mehr absetzen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Abgeltungssteuer ist eingeführt und gilt ab sofort
Neue Heizkostenverordnung
Streit über gemeinsamen Giebel
Erbschaftssteuerreform:
Neuerungen und Konsequenzen
Pendlerpauschale und Immobilienkauf
Viel zu wenig neue Wohnungen
Wohnnebenkosten weiter gestiegen
Bald 42 Quadratmeter
Wohnfläche für jeden
 

Neue Heizkostenverordnung

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Foto: Rainer Sturm | Pixelio

leer Zum 1. Januar 2009 ist eine überarbeitete Fassung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung ist die Einschränkung der Wahlfreiheit beim Verteilerschlüssel: In Gebäuden, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 erfüllen, mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und deren freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt sind, müssen 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig auf die Nutzer verteilt werden. Die frühere Faustregel „50 bis 70 Prozent“ entfällt. Alle drei Bedingungen müssen zusammen vorliegen. Umlagefähig sind nun auch die Kosten einer Verbrauchsanalyse sowie der Eichung von Zählern.

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