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Neue Heizkostenverordnung

Foto: Rainer Sturm | Pixelio
Zum 1. Januar 2009 ist eine überarbeitete Fassung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung ist die Einschränkung der Wahlfreiheit beim Verteilerschlüssel: In Gebäuden, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 erfüllen, mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und deren freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt sind, müssen 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig auf die Nutzer verteilt werden. Die frühere Faustregel „50 bis 70 Prozent“ entfällt. Alle drei Bedingungen müssen zusammen vorliegen. Umlagefähig sind nun auch die Kosten einer Verbrauchsanalyse sowie der Eichung von Zählern.
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