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Streit über gemeinsamen Giebel
Gemeinsam genutzte Gebäudeteile werden oft zum Streitgegenstand. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt über eine gemeinsam genutzte Giebelwand. Dabei standen zwei Nachbarhäuser mit gemeinsamer Giebelwand auf getrennten Grundstücken. Ein Hauseigentümer wollte eine zeitgemäße Dämmung mit Verkleidung durch Schieferplatten anbringen. Der Nachbar verweigerte seine Zustimmung. Der BGH entschied, dass hier eine zu duldende Verwaltungsmaßnahme vorliegt (11.4.2008, Az. V ZR 158/07).
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