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Ausgabe: Frühjahr 2009

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Immobilien – eine langfristig sichere Anlage

Steigende Immobilienpreise
100.000.000.000 Euro ...
Deutsche werden immer mobiler
Hypothekenzinsen weiterhin
günstig wie nie
Ab 2009: Energieausweis für jüngere Altbauten
Mehr absetzen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Abgeltungssteuer ist eingeführt und gilt ab sofort
Neue Heizkostenverordnung
Streit über gemeinsamen Giebel
Erbschaftssteuerreform:
Neuerungen und Konsequenzen
Pendlerpauschale und Immobilienkauf
Viel zu wenig neue Wohnungen
Wohnnebenkosten weiter gestiegen
Bald 42 Quadratmeter
Wohnfläche für jeden
 

Mieter muss Fernwärme­anschluss dulden

leer Will ein Vermieter seinen Altbau an ein Fernwärmenetz anschließen, hat der Mieter dies hinzunehmen – und zwar unabhängig davon, ob er dadurch Vorteile hat. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz, insbesondere die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, führe gegenüber herkömmlichen Heizsystemen in der Regel zu Energieeinsparungen. Maßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind laut BGH von Mietern nach § 554 Abs. 2 BGB grundsätzlich hinzunehmen, sofern sie keine unzumutbare Härte darstellen (BGH vom 24.9.2008, Az. VIII ZR 275/07).

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