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Ausgabe: Frühjahr 2009

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Immobilien – eine langfristig sichere Anlage

Steigende Immobilienpreise
100.000.000.000 Euro ...
Deutsche werden immer mobiler
Hypothekenzinsen weiterhin
günstig wie nie
Ab 2009: Energieausweis für jüngere Altbauten
Mehr absetzen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Abgeltungssteuer ist eingeführt und gilt ab sofort
Neue Heizkostenverordnung
Streit über gemeinsamen Giebel
Erbschaftssteuerreform:
Neuerungen und Konsequenzen
Pendlerpauschale und Immobilienkauf
Viel zu wenig neue Wohnungen
Wohnnebenkosten weiter gestiegen
Bald 42 Quadratmeter
Wohnfläche für jeden
 

Wohnraummietrecht: BGH erklärt Holzklausel für zulässig

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Der Vermieter kann verlangen, dass die Wohnung bei Auszug in einen Zustand des „allgemeinen Geschmacksempfindens“ zurückversetzt wird. Foto: Rainer Sturm | Pixelio

leer Der BGH hat die Rechte der Vermieter gestärkt und eine sogenannte Holzklausel für wirksam erklärt. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter formularmäßig festgelegt, dass lackierte Holzteile in dem Zustand wie bei Vertragsbeginn und farbig gestrichene Holzteile in Weiß oder hellen Farbtönen zurückzugeben sind. Der BGH sah darin keine Einschränkung der Mieterinteressen. Die Klausel, die sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Rückgabe bezog, differenzierte zwischen lackierten und gestrichenen Holzteilen, aber auch zwischen den zurückzugebenden Farbtönen.

Kommentar: Die Entsscheidung gründet sich darauf, dass bei Lackierungen eine Veränderung des Farbtons nur mit einem Substanzeingriff rückgängig zu machen ist. Eine Klausel, die sich nur auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung und auf Holzteile beschränkt, ist wirksam. (BGH, 22. 10. 08, VIII ZR 283/07).

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