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Rauchverbot auch im Treppenhaus
Harte Zeiten für Raucher: Die Örtlichkeiten, an denen der Konsum des Glimmstängels noch geduldet wird, werden rarer. Weil auch im privaten Wohnbereich das Rauchen immer seltener toleriert wird, gehen viele Raucher dazu schnell ins Treppenhaus. Dieses Vorgehen findet jedoch bei anderen Hausbewohnern wenig Beifall. Oft kann man den Rauch auch in angrenzenden Wohnungen riechen, und um das Haus zu verlassen, muss man erst durch eine unangenehme kalte Rauchwolke hindurch. Vor dem Amtsgericht Hannover hat ein Raucher einen Rechtsstreit zu diesem Thema verloren. Das Gericht war der Ansicht, dass die Zweckbestimmung eines Treppenhauses im Mehrfamilienhaus nicht mit dem Rauchen zu vereinbaren ist und verwies auf das generelle Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (Az. 70 II 414/99).
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