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Ausgabe: Frühjahr 2009

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Immobilien – eine langfristig sichere Anlage

Steigende Immobilienpreise
100.000.000.000 Euro ...
Deutsche werden immer mobiler
Hypothekenzinsen weiterhin
günstig wie nie
Ab 2009: Energieausweis für jüngere Altbauten
Mehr absetzen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Abgeltungssteuer ist eingeführt und gilt ab sofort
Neue Heizkostenverordnung
Streit über gemeinsamen Giebel
Erbschaftssteuerreform:
Neuerungen und Konsequenzen
Pendlerpauschale und Immobilienkauf
Viel zu wenig neue Wohnungen
Wohnnebenkosten weiter gestiegen
Bald 42 Quadratmeter
Wohnfläche für jeden
 

Zuständigkeit geklärt

leer Nach Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes war anfangs strittig, welches Landgericht für Beschwerdeverfahren zuständig ist. Nun haben die Oberlandesgerichte Frankfurt und München entschieden, dass in WEG-Sachen, die vor dem 1. Juli 2007 beim Amtsgericht anhängig waren, das jeweils übergeordnete örtliche Landgericht für die Beschwerde zuständig ist. Das Landgericht Leipzig hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass das Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts zuständig sei (OLG Frankfurt, 24. 1. 2008, 32 AR 1/08; OLG Frankfurt, 4. 9. 2007, 20 W 325/07).

 

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