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Ausgabe: Frühjahr 2009

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Immobilien – eine langfristig sichere Anlage

Steigende Immobilienpreise
100.000.000.000 Euro ...
Deutsche werden immer mobiler
Hypothekenzinsen weiterhin
günstig wie nie
Ab 2009: Energieausweis für jüngere Altbauten
Mehr absetzen bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Abgeltungssteuer ist eingeführt und gilt ab sofort
Neue Heizkostenverordnung
Streit über gemeinsamen Giebel
Erbschaftssteuerreform:
Neuerungen und Konsequenzen
Pendlerpauschale und Immobilienkauf
Viel zu wenig neue Wohnungen
Wohnnebenkosten weiter gestiegen
Bald 42 Quadratmeter
Wohnfläche für jeden
 

Eigentumswechsel nach
baulicher Veränderung

leer Ein Wohnungseigentümer, der bauliche Veränderungen vornimmt, für die eigentlich die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer notwendig gewesen wäre, muss damit rechnen, dass er gerichtlich zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet wird – auch wenn damit erhebliche Kos­ten verbunden sind. Wie sieht es nun beim Verkauf einer solchen Wohnung aus? Muss der neue Eigentümer die vollen Kosten tragen? Das OLG Düsseldorf hat die herrschende Meinung bestätigt, dass der neue Eigentümer zwar nicht zur Beseitigung verpflichtet ist, aber die Wiederherstellung zu Lasten der Gemeinschaft dulden muss (9. 4. 2008, I-3 Wx 3/08).

 

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