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Neuregelungen im Jahr 2010
Im neuen Jahr haben sich viele gesetzliche Regelungen geändert. Dazu gehört etwa die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von jährlich 7.834 Euro auf 8.004 Euro für Alleinstehende und von 15.668 Euro auf 16.008 Euro für Ehepaare. Bei der Gewerbesteuer wurde zum 1. Januar 2010 der Anteil der als Kosten absetzbaren Immobilienmieten gesenkt, dieser muss der Bemessungsgrundlage wieder hinzugerechnet werden (50 statt 65 Prozent). Das Hotelgewerbe darf sich über den verringerten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Übernachtungen freuen. Das Erbschaftssteuersystem wurde geändert: Geschwister, Nichten und Neffen werden durch eine Senkung der Erbschaftssteuersätze entlastet.
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