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Ausgabe: Frühjahr 2010

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Solide: Anlage in Immobilien

Neuregelungen im Jahr 2010
1.100.000 Zweitwohnungen
in Deutschland
Haushalte immer reicher
Zinsen: So niedrig wie nie
Energiepreise: Stark versorgerabhängig
Sechsstellige Preisunterschiede bei Einfamilienhäusern
Bauherren sollten Stundenzettel genau prüfen
Keine Ziegen im Wohngebiet
Belebung im Wohnungsbau
Die Bauherrengemeinschaft – Vorteil für Häuslebauer
Riesiges Ökostrom-Netz an der Nordsee geplant
Im Garten sparen mit
Sonne und Regen
Rückwärtshypothek: Bisher kaum Angebote
Mietwohnung: Schlüssel erst nach Geldeingang
Dämmstoffe getestet
Schmerzensgeld nach
unbefugtem Betreten?
 

Bauherren sollten Stundenzettel
genau prüfen

leer Wer als Auftraggeber den Stundenzettel eines Handwerkers unterschreibt, gibt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ab. Etwas anderes gilt nur, wenn die Zettel nachweisbar unrichtig sind und dieser Umstand bei Unterzeichnung nicht erkennbar war. Die Bindung erstreckt sich jedoch lediglich auf den aufgelisteten Stundenaufwand. Der Auftraggeber kann weiterhin die Angemessenheit und Erforderlichkeit der abgezeichneten Stundenanzahl bezweifeln, muss seine Einwände aber belegen können. Das OLG Köln hat diese Rechtsauffassung des BGH nochmals bestätigt: Der Einwand der Unangemessenheit und Nichterforderlichkeit des abgerechneten Stundenaufwands ist als Gegenanspruch des Bestellers zu werten. Bauherren sollten im Zweifel ihren Vorbehalt wegen etwaiger Unstimmigkeiten direkt auf dem Stundenzettel vermerken. (OLG Köln, 16. 09. 2008, 24 U 167/07).

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