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Keine Ziegen im Wohngebiet
 Jeder hat einen anderen Anspruch an sein individuelles Wohnumfeld. So fühlte sich ein Paar in Lüneburg nur mit vielen Tieren wohl – genauer gesagt mit zwei Ponys, drei Ziegen und vier Gänsen. Diese wurden auf einer 150 Quadratmeter großen Fläche auf dem Wohngrundstück des Paares untergebracht. Fünf Jahre lang ging alles gut, dann trat die Bauaufsicht in Aktion. Das Grundstück lag in einem reinen Wohngebiet. Der Fall kam vor das Verwaltungsgericht Lüneburg. Die Richter hielten eine derartige Tierhaltung im Wohngebiet für unzulässig. Die Eigentümer konnten auch keinen Bestandsschutz geltend machen (Az. 2 B 37/09).
(Foto: Ernst Rose | Pixelio)
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