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Ausgabe: Frühjahr 2010

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Solide: Anlage in Immobilien

Neuregelungen im Jahr 2010
1.100.000 Zweitwohnungen
in Deutschland
Haushalte immer reicher
Zinsen: So niedrig wie nie
Energiepreise: Stark versorgerabhängig
Sechsstellige Preisunterschiede bei Einfamilienhäusern
Bauherren sollten Stundenzettel genau prüfen
Keine Ziegen im Wohngebiet
Belebung im Wohnungsbau
Die Bauherrengemeinschaft – Vorteil für Häuslebauer
Riesiges Ökostrom-Netz an der Nordsee geplant
Im Garten sparen mit
Sonne und Regen
Rückwärtshypothek: Bisher kaum Angebote
Mietwohnung: Schlüssel erst nach Geldeingang
Dämmstoffe getestet
Schmerzensgeld nach
unbefugtem Betreten?
 

Keine Stimmrechtsvermehrung bei Wohnungsteilung

leer Teilt ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer in zwei Einheiten auf und veräußert er die zusätzlich entstandene Wohnungseinheit an einen Dritten, so tritt bei Geltung des Kopfstimmrechts dadurch keine Stimmrechtsvermehrung ein (LG München I, 19. 10. 2009, 1 S 21731/08). Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Stimmenzahl, obwohl die Wohnungseigentümergemeinschaft dann aus einem Miteigentümer mehr besteht. Andernfalls würden die übrigen Miteigentümer in ihren Stimmrechten beschnitten. Der Eigentümer der zusätzlich geschaffenen Wohnung erhält allerdings einen Bruchteil des Stimmrechts des teilenden Eigentümers.

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