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Wenn Mieter sich trennen
In Mietverhältnissen mit Paaren kann es durch Trennung oder Scheidung zu Problemen kommen. Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, haften sie dem Vermieter als Gesamtschuldner. Das Verlassen der Wohnung beendet nicht den Mietvertrag. Verlässt etwa der Mann die Wohnung und die Frau kann die Miete nicht zahlen, darf der Vermieter sich guten Gewissens mit der gesamten Mietforderung an den Mann halten. Der Mann hat dann gegen die Frau einen Ausgleichsanspruch in Höhe des halben Betrages. Bei Ehepaaren darf der fortgezogene Partner diesen Ausgleich nach Ablauf des Trennungsjahres oder Einreichen der Scheidung verweigern. Eine saubere Lösung stellt für den Vermieter der Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem verbleibenden Partner und eines Aufösungsvertrages mit dem fortgezogenen Partner dar.
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