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Ausgabe: Frühjahr 2010

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Solide: Anlage in Immobilien

Neuregelungen im Jahr 2010
1.100.000 Zweitwohnungen
in Deutschland
Haushalte immer reicher
Zinsen: So niedrig wie nie
Energiepreise: Stark versorgerabhängig
Sechsstellige Preisunterschiede bei Einfamilienhäusern
Bauherren sollten Stundenzettel genau prüfen
Keine Ziegen im Wohngebiet
Belebung im Wohnungsbau
Die Bauherrengemeinschaft – Vorteil für Häuslebauer
Riesiges Ökostrom-Netz an der Nordsee geplant
Im Garten sparen mit
Sonne und Regen
Rückwärtshypothek: Bisher kaum Angebote
Mietwohnung: Schlüssel erst nach Geldeingang
Dämmstoffe getestet
Schmerzensgeld nach
unbefugtem Betreten?
 

Energieausweis: Mieter muss Verbrauchsdaten herausrücken

.leer Will der Vermieter seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen und einen Energieausweis erstellen, benötigt er in manchen Fällen Daten, die nur der Mieter liefern kann. Insbesondere kann dies bei Einfamilienhäusern der Fall sein, bei denen der Mieter die Kosten für Strom und Heizung oft direkt mit den Energielieferanten abrechnet. Das Landgericht Karlsruhe hatte sich mit einem Fall zu ­beschäftigen, in dem der Mieter die Übermittlung dieser Daten aus Datenschutzgründen verweigerte. Das Gericht erklärte die Weigerung für unzulässig: Der Mieter habe eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, derartige Informationen herauszugeben (20. 2. 2009, Az. 9 S 523/08).

(Foto: epr | Hausinspektor)

 

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