|
Energieausweis: Mieter muss Verbrauchsdaten herausrücken
 Will der Vermieter seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen und einen Energieausweis erstellen, benötigt er in manchen Fällen Daten, die nur der Mieter liefern kann. Insbesondere kann dies bei Einfamilienhäusern der Fall sein, bei denen der Mieter die Kosten für Strom und Heizung oft direkt mit den Energielieferanten abrechnet. Das Landgericht Karlsruhe hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der Mieter die Übermittlung dieser Daten aus Datenschutzgründen verweigerte. Das Gericht erklärte die Weigerung für unzulässig: Der Mieter habe eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, derartige Informationen herauszugeben (20. 2. 2009, Az. 9 S 523/08).
(Foto: epr | Hausinspektor)
|