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Rückwärtshypothek: Bisher kaum Angebote
Bei einer Rückwärtshypothek erhält der Hauseigentümer das Darlehen in Form einer Rente oder als Einmalbetrag ausgezahlt und behält ein lebenslanges Wohnrecht in seinen vier Wänden. Zinsen und Tilgung fallen zu seinen Lebzeiten nicht an. Erst bei seinem Tod oder Auszug wird die Rückzahlung fällig. Können die Erben den Kredit nicht zurückzahlen, geht das Haus an die Bank. Dieses aus den USA stammende Konzept hat durchaus einige Vorteile. So kann die knappe Rente aufgebessert, der Pflegedienst bezahlt oder die langersehnte Kreuzfahrt gebucht werden. Einige Hauseigentümer haben keine Kinder, denen sie ihr Haus vererben könnten. In Deutschland gibt es bisher nur wenige Angebote, Experten erwarten aber, dass sich die Angebotspalette in den nächsten Jahren erweitert und damit auch verbesserte Konditionen möglich werden.
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