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Ausgabe: Frühjahr 2010

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Solide: Anlage in Immobilien

Neuregelungen im Jahr 2010
1.100.000 Zweitwohnungen
in Deutschland
Haushalte immer reicher
Zinsen: So niedrig wie nie
Energiepreise: Stark versorgerabhängig
Sechsstellige Preisunterschiede bei Einfamilienhäusern
Bauherren sollten Stundenzettel genau prüfen
Keine Ziegen im Wohngebiet
Belebung im Wohnungsbau
Die Bauherrengemeinschaft – Vorteil für Häuslebauer
Riesiges Ökostrom-Netz an der Nordsee geplant
Im Garten sparen mit
Sonne und Regen
Rückwärtshypothek: Bisher kaum Angebote
Mietwohnung: Schlüssel erst nach Geldeingang
Dämmstoffe getestet
Schmerzensgeld nach
unbefugtem Betreten?
 

Mietwohnung: Schlüssel erst nach Geldeingang

leer Vermieter dürfen mit der Übergabe des Wohnungsschlüssels an einen neuen Mieter so lange warten, bis dieser die erste Miete gezahlt hat. Dies entschied das Landgericht Bonn. Zwar muss laut Gesetz die Miete erst am dritten Werktag des Kalendermonats bezahlt werden. Geringfügige Abweichungen von dieser Regel sind laut Gericht zumindest bei der ­allerersten Mietzahlung aber erlaubt. Erforderlich ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag (Az. 6 T 25/09).

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