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Mietwohnung:
Schlüssel erst nach Geldeingang
Vermieter dürfen mit der Übergabe des Wohnungsschlüssels an einen neuen Mieter so lange warten, bis dieser die erste Miete gezahlt hat. Dies entschied das Landgericht Bonn. Zwar muss laut Gesetz die Miete erst am dritten Werktag des Kalendermonats bezahlt werden. Geringfügige Abweichungen von dieser Regel sind laut Gericht zumindest bei der allerersten Mietzahlung aber erlaubt. Erforderlich ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag (Az. 6 T 25/09).
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