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Ausgabe: Frühjahr 2010

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Solide: Anlage in Immobilien

Neuregelungen im Jahr 2010
1.100.000 Zweitwohnungen
in Deutschland
Haushalte immer reicher
Zinsen: So niedrig wie nie
Energiepreise: Stark versorgerabhängig
Sechsstellige Preisunterschiede bei Einfamilienhäusern
Bauherren sollten Stundenzettel genau prüfen
Keine Ziegen im Wohngebiet
Belebung im Wohnungsbau
Die Bauherrengemeinschaft – Vorteil für Häuslebauer
Riesiges Ökostrom-Netz an der Nordsee geplant
Im Garten sparen mit
Sonne und Regen
Rückwärtshypothek: Bisher kaum Angebote
Mietwohnung: Schlüssel erst nach Geldeingang
Dämmstoffe getestet
Schmerzensgeld nach
unbefugtem Betreten?
 

Schmerzensgeld nach unbefugtem Betreten?

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(Foto: M. Gromann | Pixelio)

leer Aus den USA sind Fälle bekannt, in denen Einbrecher ein Schmerzensgeld zugesprochen bekamen, weil sie in der Garage des Opfers über einen Farb­eimer gestolpert waren. Auch in Deutschland hat es bereits Klagen mit derartigen Ansinnen gegeben – allerdings vergeblich. So wies das Oberlandesgericht Bamberg die Klage eines Jugendlichen ab, der mit Freunden auf ein fremdes Seegrundstück eingedrungen war und sich beim Sprung von einem glitschigen Steg ins Wasser verletzt hatte. Die Richter sahen den Eigentümer nicht in der Pflicht, auf seinem eigenen Grundstück Warnschilder aufzustellen (19. 9. 2009, Az. 6 U 23/09). Ebenso wies das Thüringer Oberlandesgericht die Klage eines Mannes ab, der im Sichtschutz einer fremden Scheune sein „Geschäft“ verrichten wollte und dabei von einem herabfallenden Strohballen verletzt wurde (10. 11. 2009, Az. 5 U 31/09).

 

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