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Schmerzensgeld nach
unbefugtem Betreten?

(Foto: M. Gromann | Pixelio)
Aus den USA sind Fälle bekannt, in denen Einbrecher ein Schmerzensgeld zugesprochen bekamen, weil sie in der Garage des Opfers über einen Farbeimer gestolpert waren. Auch in Deutschland hat es bereits Klagen mit derartigen Ansinnen gegeben – allerdings vergeblich. So wies das Oberlandesgericht Bamberg die Klage eines Jugendlichen ab, der mit Freunden auf ein fremdes Seegrundstück eingedrungen war und sich beim Sprung von einem glitschigen Steg ins Wasser verletzt hatte. Die Richter sahen den Eigentümer nicht in der Pflicht, auf seinem eigenen Grundstück Warnschilder aufzustellen (19. 9. 2009, Az. 6 U 23/09). Ebenso wies das Thüringer Oberlandesgericht die Klage eines Mannes ab, der im Sichtschutz einer fremden Scheune sein „Geschäft“ verrichten wollte und dabei von einem herabfallenden Strohballen verletzt wurde (10. 11. 2009, Az. 5 U 31/09).
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