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Wohn-Riester – Gesetzentwurf steht
Das Eigenheimrentengesetz – die Regelung zum „Riester-Wohnen“ – hat die erste Hürde genommen. Im April 2008 gab das Bundeskabinett einem ersten Gesetzentwurf seinen Segen. Endgültig ist der Inhalt noch nicht: Nun werden Experten und Interessenverbände ihre Meinung äußern. Geplant ist, das Gesetz vor der Sommerpause zur Abstimmung zu bringen. Die Regelungen sollen rückwirkend ab 1.1.2008 gelten. Nach dem Entwurf können Riester-Sparer den Ansparbetrag vollständig entnehmen und für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwenden. Auch ein zweckgerichtetes Darlehen kann mit dem Riester-Sparbetrag abbezahlt werden. Sparer können jährlich bis zu 4 % ihres Jahresbruttoeinkommens einzahlen. Die Zulage beträgt pro Sparer 154 Euro, pro Kind noch einmal 185 Euro im Jahr. Einzahlungen sind steuerfrei, die spätere Rente ist steuerpflichtig. Rentner können zwischen einer Steuerzahlung als Einmalbetrag mit 30 % Nachlass und langfristiger Ratenzahlung wählen. Der Nachlass setzt voraus, dass der Rentner sich verpflichtet, die Immobilie 20 Jahre lang nicht zu verkaufen.
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