Ausgabe: Sommer 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Die eigene Immobilie –
leer eine Investition in die
leer Zukunft
Wohn-Riester –
leer Gesetzentwurf steht
194.000.000.000 Euro
Büromärkte wachsen
kräftig
Bauzinsen fallen

Finanzierung | Recht | Steuern

Anlieger bleiben auf
leer
Kosten für Straßenum-
leer
benennung sitzen
leer Reicht der Durchschnitts
leer verdienst für
leer ein Eigenheim?

Asbestsanierung mit
Steuervorteil

Nebenkosten bei
Hausbau und -kauf

Doppelte Haushaltsführung
auch für Ledige
Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Instandhaltungsrück-
stellung zweckgebunden
Eintritt in den
Gewerbemietvertrag
Handwerker nicht
leer eigenmächtig bestellen
Abnahme „unter Vorbe-
halt“ bleibt Abnahme
Berechnung der
Wasserkosten
Sondervergütung für
den Verwalter

Zahlen | Preise | Neues

Jetzt Feuchtigkeits-
schäden vorbeugen
Handwerksauktionen
im Internet
Freie Wahl beim
Schornsteinfeger
Teurer Schlüsselnotdienst
Zukunft vernetztes
Wohnen
Solarenergie immer
begehrter

Asbestsanierung mit Steuervorteil

leer Viele Nachtspeicherheizungen von vor 1977 enthalten Asbest. Wer seine alte, asbestbelastete Heizanlage austauschen will, kann steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können die Kosten für den Heizungsaustausch in diesem Fall als außergewöhnliche Belastung vom Einkommen abgezogen werden. Die Heizung gilt als existenznotwendiger Gegenstand des täglichen Bedarfs. Ist ein solcher gesundheitsgefährdend, stellt sein Austausch steuerlich eine außergewöhnliche Belastung dar. Dabei ist es unerheblich, ob die maximale Nutzungsdauer der Heizanlage erreicht ist. Der Eigentümer muss jedoch vom Kaufpreis der Anlage einen Abzug „neu für alt“ hinnehmen (BFH, 8.2.2007, Az. III B 11/06).


 

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