|
Asbestsanierung mit Steuervorteil
Viele Nachtspeicherheizungen von vor 1977 enthalten Asbest. Wer seine alte, asbestbelastete Heizanlage austauschen will, kann steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können die Kosten für den Heizungsaustausch in diesem Fall als außergewöhnliche Belastung vom Einkommen abgezogen werden. Die Heizung gilt als existenznotwendiger Gegenstand des täglichen Bedarfs. Ist ein solcher gesundheitsgefährdend, stellt sein Austausch steuerlich eine außergewöhnliche Belastung dar. Dabei ist es unerheblich, ob die maximale Nutzungsdauer der Heizanlage erreicht ist. Der Eigentümer muss jedoch vom Kaufpreis der Anlage einen Abzug „neu für alt“ hinnehmen (BFH, 8.2.2007, Az. III B 11/06).
|