Ausgabe: Sommer 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Die eigene Immobilie –
leer eine Investition in die
leer Zukunft
Wohn-Riester –
leer Gesetzentwurf steht
194.000.000.000 Euro
Büromärkte wachsen
kräftig
Bauzinsen fallen

Finanzierung | Recht | Steuern

Anlieger bleiben auf
leer
Kosten für Straßenum-
leer
benennung sitzen
leer Reicht der Durchschnitts
leer verdienst für
leer ein Eigenheim?

Asbestsanierung mit
Steuervorteil

Nebenkosten bei
Hausbau und -kauf

Doppelte Haushaltsführung
auch für Ledige
Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Instandhaltungsrück-
stellung zweckgebunden
Eintritt in den
Gewerbemietvertrag
Handwerker nicht
leer eigenmächtig bestellen
Abnahme „unter Vorbe-
halt“ bleibt Abnahme
Berechnung der
Wasserkosten
Sondervergütung für
den Verwalter

Zahlen | Preise | Neues

Jetzt Feuchtigkeits-
schäden vorbeugen
Handwerksauktionen
im Internet
Freie Wahl beim
Schornsteinfeger
Teurer Schlüsselnotdienst
Zukunft vernetztes
Wohnen
Solarenergie immer
begehrter

Doppelte Haushaltsführung auch für Ledige

leer Früher konnten nur Verheiratete – besonders Paare mit Kindern – bei der Einkommenssteuererklärung eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Seit 1994 ist anerkannt, dass auch Ledige die Kosten für einen Zweithaushalt als Werbungskosten absetzen können. Voraussetzungen: Der Lebensmittelpunkt befindet sich noch am Ort der Hauptwohnung und die Nebenwohnung ist beruflich veranlasst. Die frühere Zweijahresspanne für die doppelte Haushaltsführung ist seit 2003 entfallen. Bei Ledigen gelten allerdings Einschränkungen: Je länger ein unverheirateter Arbeitnehmer am Ort seines Zweitwohnsitzes arbeitet, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich sein Hauptwohnsitz dorthin verlagert hat. (BFH, Az. VI R 10/06, 9.8.2007).


 

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