Ausgabe: Sommer 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Die eigene Immobilie –
leer eine Investition in die
leer Zukunft
Wohn-Riester –
leer Gesetzentwurf steht
194.000.000.000 Euro
Büromärkte wachsen
kräftig
Bauzinsen fallen

Finanzierung | Recht | Steuern

Anlieger bleiben auf
leer
Kosten für Straßenum-
leer
benennung sitzen
leer Reicht der Durchschnitts
leer verdienst für
leer ein Eigenheim?

Asbestsanierung mit
Steuervorteil

Nebenkosten bei
Hausbau und -kauf

Doppelte Haushaltsführung
auch für Ledige
Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Instandhaltungsrück-
stellung zweckgebunden
Eintritt in den
Gewerbemietvertrag
Handwerker nicht
leer eigenmächtig bestellen
Abnahme „unter Vorbe-
halt“ bleibt Abnahme
Berechnung der
Wasserkosten
Sondervergütung für
den Verwalter

Zahlen | Preise | Neues

Jetzt Feuchtigkeits-
schäden vorbeugen
Handwerksauktionen
im Internet
Freie Wahl beim
Schornsteinfeger
Teurer Schlüsselnotdienst
Zukunft vernetztes
Wohnen
Solarenergie immer
begehrter

Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

leer Sollen die für eine leer stehende Wohnung anfallenden Kosten – etwa Darlehenszinsen oder Betriebskosten – als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, muss der Eigentümer nachweisen, dass er sich ernsthaft bemüht hat, die Wohnung zu vermieten. In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Hamburg (Az. 2 K 8/06, 24.8.2007) ging es um eine 1997 fertiggestellte Wohnung, die Ende 2004 erstmals vermietet wurde. Der Eigentümer machte Verluste in sechsstelliger Höhe geltend. Eine behauptete Internetwerbung konnte er nicht beweisen. Seine Vermietungsabsicht wollte er damit glaubhaft machen, dass er ein- bis dreimal im Jahr Werbezettel an Bäumen aufgehängt habe. Das Gericht konnte derartige Marketingmaßnahmen nicht ernst nehmen und gestattete keinen Werbungskostenabzug.


 

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