Ausgabe: Sommer 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Die eigene Immobilie –
leer eine Investition in die
leer Zukunft
Wohn-Riester –
leer Gesetzentwurf steht
194.000.000.000 Euro
Büromärkte wachsen
kräftig
Bauzinsen fallen

Finanzierung | Recht | Steuern

Anlieger bleiben auf
leer
Kosten für Straßenum-
leer
benennung sitzen
leer Reicht der Durchschnitts
leer verdienst für
leer ein Eigenheim?

Asbestsanierung mit
Steuervorteil

Nebenkosten bei
Hausbau und -kauf

Doppelte Haushaltsführung
auch für Ledige
Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Instandhaltungsrück-
stellung zweckgebunden
Eintritt in den
Gewerbemietvertrag
Handwerker nicht
leer eigenmächtig bestellen
Abnahme „unter Vorbe-
halt“ bleibt Abnahme
Berechnung der
Wasserkosten
Sondervergütung für
den Verwalter

Zahlen | Preise | Neues

Jetzt Feuchtigkeits-
schäden vorbeugen
Handwerksauktionen
im Internet
Freie Wahl beim
Schornsteinfeger
Teurer Schlüsselnotdienst
Zukunft vernetztes
Wohnen
Solarenergie immer
begehrter

Handwerker nicht eigenmächtig bestellen

leer Entsteht ein Mangel, ist der Mieter verpflichtet, diesen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter hat dann erst einmal Zeit, den Schaden zu untersuchen und vom Fachmann beseitigen zu lassen. Unternimmt er innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nichts, muss der Mieter die Mängelbeseitigung schriftlich mit Fristsetzung anmahnen und ihn so in Verzug setzen. Erst wenn auch daraufhin nichts geschieht, darf der Mieter selbst den Handwerker beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Im jetzt verhandelten Fall musste ein Mieter eine Heizungsreparatur selbst zahlen, da er den Vermieter nicht in Verzug gesetzt hatte. Nur im extremen Notfall darf der Mieter ohne Fristsetzung zu den Gelben Seiten greifen.

Praxistipp:

Stellt ein Mieter einen Wohnungsmangel fest, darf er nur im Ausnahmefall eigenmächtig einen Handwerker beauftragen, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof (16.1.2008, Az. VIII ZR 222/06).


 

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