Ausgabe: Sommer 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Die eigene Immobilie –
leer eine Investition in die
leer Zukunft
Wohn-Riester –
leer Gesetzentwurf steht
194.000.000.000 Euro
Büromärkte wachsen
kräftig
Bauzinsen fallen

Finanzierung | Recht | Steuern

Anlieger bleiben auf
leer
Kosten für Straßenum-
leer
benennung sitzen
leer Reicht der Durchschnitts
leer verdienst für
leer ein Eigenheim?

Asbestsanierung mit
Steuervorteil

Nebenkosten bei
Hausbau und -kauf

Doppelte Haushaltsführung
auch für Ledige
Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Instandhaltungsrück-
stellung zweckgebunden
Eintritt in den
Gewerbemietvertrag
Handwerker nicht
leer eigenmächtig bestellen
Abnahme „unter Vorbe-
halt“ bleibt Abnahme
Berechnung der
Wasserkosten
Sondervergütung für
den Verwalter

Zahlen | Preise | Neues

Jetzt Feuchtigkeits-
schäden vorbeugen
Handwerksauktionen
im Internet
Freie Wahl beim
Schornsteinfeger
Teurer Schlüsselnotdienst
Zukunft vernetztes
Wohnen
Solarenergie immer
begehrter

Abnahme „unter Vorbehalt“
bleibt Abnahme

fenster

Foto: Thomas Max Müller | Pixelio

leer Wer ein Abnahmeprotokoll mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ unterschreibt, bestätigt damit die im Wesentlichen vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem betreffenden Fall ging es um den Einbau von Fenstern in einem Einfamilienhaus. Der Auftraggeber verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis auf den Vorbehalt. Das Gericht entschied jedoch, dass auch eine Abnahme „unter Vorbehalt“ alle Rechtswirkungen einer normalen Abnahme entfaltet. Der Werklohnanspruch sei damit fällig. Der Auftraggeber habe sich durch den Zusatz lediglich die spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen vorbehalten (14.3.2008, Az. 21 U 34/07).

 


 

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