Ausgabe: Sommer 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Die eigene Immobilie –
leer eine Investition in die
leer Zukunft
Wohn-Riester –
leer Gesetzentwurf steht
194.000.000.000 Euro
Büromärkte wachsen
kräftig
Bauzinsen fallen

Finanzierung | Recht | Steuern

Anlieger bleiben auf
leer
Kosten für Straßenum-
leer
benennung sitzen
leer Reicht der Durchschnitts
leer verdienst für
leer ein Eigenheim?

Asbestsanierung mit
Steuervorteil

Nebenkosten bei
Hausbau und -kauf

Doppelte Haushaltsführung
auch für Ledige
Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Instandhaltungsrück-
stellung zweckgebunden
Eintritt in den
Gewerbemietvertrag
Handwerker nicht
leer eigenmächtig bestellen
Abnahme „unter Vorbe-
halt“ bleibt Abnahme
Berechnung der
Wasserkosten
Sondervergütung für
den Verwalter

Zahlen | Preise | Neues

Jetzt Feuchtigkeits-
schäden vorbeugen
Handwerksauktionen
im Internet
Freie Wahl beim
Schornsteinfeger
Teurer Schlüsselnotdienst
Zukunft vernetztes
Wohnen
Solarenergie immer
begehrter

Berechnung der Wasserkosten

leer Die Berechnung der Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung von Mietwohnungen kann Probleme aufwerfen, wenn nicht alle Wohnungen im Haus mit einem Wasserzähler ausgestattet sind. Dazu existiert nun ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (12.3.2008, Az. VIII ZR 188/07). Danach gilt: Auch wenn nur eine einzige Einheit im Mehrfamilienhaus keinen Wasserzähler hat, darf der Vermieter bei allen die Wasserkosten nach dem Anteil an der Wohnfläche berechnen. Nach dem erfassten Verbrauch muss nur dann abgerechnet werden, sofern alle Wohnungen Kaltwasserzähler besitzen und im Mietvertrag keine anders lautenden Vereinbarungen bestehen.

 


 

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