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Berechnung der Wasserkosten
Die Berechnung der Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung von Mietwohnungen kann Probleme aufwerfen, wenn nicht alle Wohnungen im Haus mit einem Wasserzähler ausgestattet sind. Dazu existiert nun ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (12.3.2008, Az. VIII ZR 188/07). Danach gilt: Auch wenn nur eine einzige Einheit im Mehrfamilienhaus keinen Wasserzähler hat, darf der Vermieter bei allen die Wasserkosten nach dem Anteil an der Wohnfläche berechnen. Nach dem erfassten Verbrauch muss nur dann abgerechnet werden, sofern alle Wohnungen Kaltwasserzähler besitzen und im Mietvertrag keine anders lautenden Vereinbarungen bestehen.
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