Ausgabe: Sommer 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Die eigene Immobilie –
leer eine Investition in die
leer Zukunft
Wohn-Riester –
leer Gesetzentwurf steht
194.000.000.000 Euro
Büromärkte wachsen
kräftig
Bauzinsen fallen

Finanzierung | Recht | Steuern

Anlieger bleiben auf
leer
Kosten für Straßenum-
leer
benennung sitzen
leer Reicht der Durchschnitts
leer verdienst für
leer ein Eigenheim?

Asbestsanierung mit
Steuervorteil

Nebenkosten bei
Hausbau und -kauf

Doppelte Haushaltsführung
auch für Ledige
Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Instandhaltungsrück-
stellung zweckgebunden
Eintritt in den
Gewerbemietvertrag
Handwerker nicht
leer eigenmächtig bestellen
Abnahme „unter Vorbe-
halt“ bleibt Abnahme
Berechnung der
Wasserkosten
Sondervergütung für
den Verwalter

Zahlen | Preise | Neues

Jetzt Feuchtigkeits-
schäden vorbeugen
Handwerksauktionen
im Internet
Freie Wahl beim
Schornsteinfeger
Teurer Schlüsselnotdienst
Zukunft vernetztes
Wohnen
Solarenergie immer
begehrter

Sondervergütung für den Verwalter

leer Der Verwalter kann mit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Verwaltungsvertrag eine Regelung treffen, die ihn berechtigt, für erforderliche Mahnschreiben an säumige Eigentümer eine Pauschalgebühr von 6,00 Euro und für die Bearbeitung von Gerichtsverfahren eine Pauschale von 120,00 Euro in Rechnung zu stellen. Das Amtsgericht Düsseldorf sah hierin keinen Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AG Düsseldorf, 11.9.2007, 290 II 71/07 WEG). Eine solche Regelung stelle keine unangemessene Benachteiligung dar. Der säumige Wohnungseigentümer wurde zum Schadensersatz und zur Zahlung in Höhe des vom Verwalter der Gemeinschaft in Rechnung gestellten Betrages von 126,00 Euro an die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet.

 


 

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