Ausgabe: Sommer 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Die eigene Immobilie –
leer eine Investition in die
leer Zukunft
Wohn-Riester –
leer Gesetzentwurf steht
194.000.000.000 Euro
Büromärkte wachsen
kräftig
Bauzinsen fallen

Finanzierung | Recht | Steuern

Anlieger bleiben auf
leer
Kosten für Straßenum-
leer
benennung sitzen
leer Reicht der Durchschnitts
leer verdienst für
leer ein Eigenheim?

Asbestsanierung mit
Steuervorteil

Nebenkosten bei
Hausbau und -kauf

Doppelte Haushaltsführung
auch für Ledige
Vermietungsabsicht muss
nachweisbar sein

Mieten | Pacht | Verwaltung

Instandhaltungsrück-
stellung zweckgebunden
Eintritt in den
Gewerbemietvertrag
Handwerker nicht
leer eigenmächtig bestellen
Abnahme „unter Vorbe-
halt“ bleibt Abnahme
Berechnung der
Wasserkosten
Sondervergütung für
den Verwalter

Zahlen | Preise | Neues

Jetzt Feuchtigkeits-
schäden vorbeugen
Handwerksauktionen
im Internet
Freie Wahl beim
Schornsteinfeger
Teurer Schlüsselnotdienst
Zukunft vernetztes
Wohnen
Solarenergie immer
begehrter

Freie Wahl beim Schornsteinfeger

leer Hauseigentümer klagen schon lange über die antiquierten deutschen Regelungen zur Tätigkeit der Schornsteinfeger. Nach einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland werden diese nun geändert. Am 12.3.2008 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der jedoch noch nicht in Kraft getreten ist. Danach dürfen Hauseigentümer künftig ihren Schornsteinfeger selbst auswählen. In jedem Bezirk wird ein Schornsteinfeger als Bevollmächtigter eingesetzt. Er kontrolliert mit Hilfe eines Formulars die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und prüft in gewissen Zeitabständen, ob Anlagen geändert oder neu errichtet wurden. Die Aufgabe des Bezirksbevollmächtigten wird künftig ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben.


 

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