|
Freie Wahl beim Schornsteinfeger
Hauseigentümer klagen schon lange über die antiquierten deutschen Regelungen zur Tätigkeit der Schornsteinfeger. Nach einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland werden diese nun geändert. Am 12.3.2008 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der jedoch noch nicht in Kraft getreten ist. Danach dürfen Hauseigentümer künftig ihren Schornsteinfeger selbst auswählen. In jedem Bezirk wird ein Schornsteinfeger als Bevollmächtigter eingesetzt. Er kontrolliert mit Hilfe eines Formulars die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeiten und prüft in gewissen Zeitabständen, ob Anlagen geändert oder neu errichtet wurden. Die Aufgabe des Bezirksbevollmächtigten wird künftig ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben.
|