|
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Die Preisgestaltung vieler Gasversorger in Deutschland ist in der Kritik. Ausufernde Preiserhöhungen und undurchschaubare Preispolitik sorgen bei Verbrauchern und Hauseigentümern für Verstimmung. Den Preisumtrieben von Konzernen sind allerdings durch das Kartellrecht Grenzen gesetzt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass auch örtliche Energieversorger – hier die Stadtwerke Uelzen – als lokale Inhaber einer marktbeherrschenden Position der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden unterliegen. Konsequenz: Das Landeskartellamt kann einen Energieversorger dazu verpflichten, zu viel gezahlte Beträge an die Kunden zurückzuerstatten. Das Urteil (BGH, 10.12.2008, Az. KVR 2/08) verbessert die Situation vieler Gasverbraucher.
|