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Ausgabe: Sommer 2009

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Immobilien behaupten sich

„Abwrackprämie“ für alte Heizung erwünscht
406.000 | 713.000 | 174.600
Eigenheimquote kaum verändert
Mieten: stetig aufwärts
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen
Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Finanzkrise: In Deutschland gibt es leichter Kredit
Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Klimaanlagen – was ist beim Kauf zu beachten?
Ungebremste Renovierungsfreude
Schäden durch nachbarliche Bauarbeiten
Ferien in Deutschland
immer beliebter
Kleinwindanlagen – neuer Trend oder Spielerei?
Wohnungssuche: Wohnkosten und Infrastruktur entscheidend
 

Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle

leer Die Preisgestaltung vieler Gasversorger in Deutschland ist in der Kritik. Ausufernde Preiserhöhungen und undurchschaubare Preispolitik sorgen bei Verbrauchern und Hauseigentümern für Verstimmung. Den Preisumtrieben von Konzernen sind allerdings durch das Kartellrecht Grenzen gesetzt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass auch örtliche Energieversorger – hier die Stadtwerke Uelzen – als lokale Inhaber einer marktbeherrschenden Position der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden unterliegen. Konsequenz: Das Landeskartellamt kann einen Energieversorger dazu verpflichten, zu viel gezahlte Beträge an die Kunden zurückzuerstatten. Das Urteil (BGH, 10.12.2008, Az. KVR 2/08) verbessert die Situation vieler Gasverbraucher.

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