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Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen

Nachbarschaftliches Grün ist nicht immer eine Freude, besonders wenn damit Nachteile verbunden sind. Erbitterter Streit sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Schließlich gibt es Nachbarschaftsregeln, die für alle gelten. (Foto: dieter | Pixelio)
Ragen Äste bis zu vier Meter über die gemeinsame Grundstücksgrenze in den Luftraum des Nachbarn, so kann dieser die Beseitigung der Äste verlangen, wenn es dadurch zu mehr Schatten und Schmutz durch herabfallende Nadeln, Zapfen und abgestorbene Zweige kommt, entschied das Landgericht Coburg. Das jeweilige Landesnachbarrecht regelt, wie nahe Bäume an der Grundstücksgrenze stehen dürfen. Dort ist auch angegeben, innerhalb welcher Zeit die Beseitigung oder ein Rückschnitt verlangt werden kann – in Niedersachsen sind es zum Beispiel fünf Jahre. Geschieht in dieser Zeit nichts, besteht die Gefahr, dass Rechte später nicht mehr durchzusetzen sind. In einigen Gemeinden müssen außerdem Satzungen zum Schutz bestimmter Pflanzen beachtet werden.
(LG Coburg, 28.07.2008, 33 S 26/08, GE 2008, 1158).
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