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Ausgabe: Sommer 2009

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Immobilien behaupten sich

„Abwrackprämie“ für alte Heizung erwünscht
406.000 | 713.000 | 174.600
Eigenheimquote kaum verändert
Mieten: stetig aufwärts
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen
Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Finanzkrise: In Deutschland gibt es leichter Kredit
Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Klimaanlagen – was ist beim Kauf zu beachten?
Ungebremste Renovierungsfreude
Schäden durch nachbarliche Bauarbeiten
Ferien in Deutschland
immer beliebter
Kleinwindanlagen – neuer Trend oder Spielerei?
Wohnungssuche: Wohnkosten und Infrastruktur entscheidend
 

Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen

fachwerkhaus

Nachbarschaftliches Grün ist nicht immer eine Freude, besonders wenn damit Nachteile verbunden sind. Erbitterter Streit sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Schließlich gibt es Nachbarschaftsregeln, die für alle gelten. (Foto: dieter | Pixelio)

leer Ragen Äste bis zu vier Meter über die gemeinsame Grundstücksgrenze in den Luftraum des Nachbarn, so kann dieser die Beseitigung der Äste verlangen, wenn es dadurch zu mehr Schatten und Schmutz durch herabfallende Nadeln, Zapfen und abgestorbene Zweige kommt, entschied das Landgericht Coburg. Das jeweilige Landesnachbarrecht regelt, wie nahe Bäume an der Grundstücksgrenze stehen dürfen. Dort ist auch angegeben, innerhalb welcher Zeit die Beseitigung oder ein Rückschnitt verlangt werden kann – in Niedersachsen sind es zum Beispiel fünf Jahre. Geschieht in dieser Zeit nichts, besteht die Gefahr, dass Rechte später nicht mehr durchzusetzen sind. In einigen Gemeinden müssen außerdem Satzungen zum Schutz bestimmter Pflanzen beachtet werden.
(LG Coburg, 28.07.2008, 33 S 26/08, GE 2008, 1158).

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