Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Immer wieder kommt es im Winter zu Frostschäden an Heizungsrohren und in der Folge zu Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden. Hauseigentümer können Ärger vermeiden, wenn sie selbst regelmäßige Kontrollen der Heizanlage durchführen. Wird dies versäumt oder wird nur zum Beginn der Heizperiode eine einzige Kontrolle durchgeführt, riskiert der Eigentümer den Schutz seiner Gebäudeversicherung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 233/06) muss sich die Häufigkeit der Kontrollen an Alter, Bauart und Funktionsweise der Heizung orientieren. Auch deren Gesamtlebenserwartung, Zuverlässigkeit und stattgefundene professionelle Wartungsarbeiten sind einzubeziehen. Eine neue und regelmäßig gewartete Heizanlage muss daher nicht so oft kontrolliert werden wie eine alte Anlage. Eine laienhafte, aber regelmäßige Kontrolle kann damit den Versicherungsschutz retten. Besonders wichtig ist diese bei Gebäuden, die zeitweise leer stehen.
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