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Ausgabe: Sommer 2009

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Immobilien behaupten sich

„Abwrackprämie“ für alte Heizung erwünscht
406.000 | 713.000 | 174.600
Eigenheimquote kaum verändert
Mieten: stetig aufwärts
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen
Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Finanzkrise: In Deutschland gibt es leichter Kredit
Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Klimaanlagen – was ist beim Kauf zu beachten?
Ungebremste Renovierungsfreude
Schäden durch nachbarliche Bauarbeiten
Ferien in Deutschland
immer beliebter
Kleinwindanlagen – neuer Trend oder Spielerei?
Wohnungssuche: Wohnkosten und Infrastruktur entscheidend
 

Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz

leer Immer wieder kommt es im Winter zu Frostschäden an Heizungsrohren und in der Folge zu Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden. Hauseigentümer können Ärger vermeiden, wenn sie selbst regelmäßige Kontrollen der Heizanlage durchführen. Wird dies versäumt oder wird nur zum Beginn der Heizperiode eine einzige Kontrolle durchgeführt, riskiert der Eigentümer den Schutz seiner Gebäudeversicherung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 233/06) muss sich die Häufigkeit der Kontrollen an Alter, Bauart und Funktionsweise der Heizung orientieren. Auch deren Gesamtlebenserwartung, Zuverlässigkeit und stattgefundene professionelle Wartungsarbeiten sind einzubeziehen. Eine neue und regelmäßig gewartete Heizanlage muss daher nicht so oft kontrolliert werden wie eine alte Anlage. Eine laienhafte, aber regelmäßige Kontrolle kann damit den Versicherungsschutz retten. Besonders wichtig ist diese bei Gebäuden, die zeitweise leer stehen.

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