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Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Open-Air-Konzerte sind für manche ein beliebtes Freizeitvergnügen, für Anwohner indes oft wenig erbaulich. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat darauf hingewiesen, dass Open-Air-Konzerte hinzunehmen sind, wenn das jeweilige Konzert eine lokale Bedeutung hat und nur selten stattfindet. Allerdings muss sich die Musiklautstärke „in Grenzen“ halten – bis maximal 70 Dezibel. Der Veranstalter der „Insel-Musiknacht“ im brandenburgischen Lübben wurde zudem verpflichtet, erst am nächsten Morgen den Bühnenabbau vorzunehmen (Az. L 209/07).
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