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Ausgabe: Sommer 2009

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Immobilien behaupten sich

„Abwrackprämie“ für alte Heizung erwünscht
406.000 | 713.000 | 174.600
Eigenheimquote kaum verändert
Mieten: stetig aufwärts
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen
Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Finanzkrise: In Deutschland gibt es leichter Kredit
Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Klimaanlagen – was ist beim Kauf zu beachten?
Ungebremste Renovierungsfreude
Schäden durch nachbarliche Bauarbeiten
Ferien in Deutschland
immer beliebter
Kleinwindanlagen – neuer Trend oder Spielerei?
Wohnungssuche: Wohnkosten und Infrastruktur entscheidend
 

Open Air erlaubt – aber nicht zu oft

leer Open-Air-Konzerte sind für manche ein beliebtes Freizeitvergnügen, für Anwohner indes oft wenig erbaulich. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat darauf hingewiesen, dass Open-Air-Konzerte hinzunehmen sind, wenn das jeweilige Konzert eine lokale Bedeutung hat und nur selten stattfindet. Allerdings muss sich die Musiklautstärke „in Grenzen“ halten – bis maximal 70 Dezibel. Der Veranstalter der „Insel-Musiknacht“ im brandenburgischen Lübben wurde zudem verpflichtet, erst am nächsten Morgen den Bühnenabbau vorzunehmen (Az. L 209/07).

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