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Ausgabe: Sommer 2009

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Immobilien behaupten sich

„Abwrackprämie“ für alte Heizung erwünscht
406.000 | 713.000 | 174.600
Eigenheimquote kaum verändert
Mieten: stetig aufwärts
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen
Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Finanzkrise: In Deutschland gibt es leichter Kredit
Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Klimaanlagen – was ist beim Kauf zu beachten?
Ungebremste Renovierungsfreude
Schäden durch nachbarliche Bauarbeiten
Ferien in Deutschland
immer beliebter
Kleinwindanlagen – neuer Trend oder Spielerei?
Wohnungssuche: Wohnkosten und Infrastruktur entscheidend
 

Umstrittene Dachgestaltung

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(Foto: Grabener Verlag)

leer Der kreativen Gestaltung des Eigenheims sind Grenzen gesetzt. Gemeinden können Festlegungen treffen, die in bestimmten Gebieten besondere Dachformen- oder gestaltungen vorschreiben. Sieht der Bebauungsplan dunkelgraue Dachziegel vor, sind die Hauseigentümer daran gebunden. Aber Gemeinden müssen sich Gedanken darüber machen, ob eine Vorgabe geeignet ist, das Stadtbild zu erhalten. Wird nicht nur die Ziegelfarbe vorgeschrieben, sondern auch die Verwendung glänzender Dachziegel pauschal untersagt, kann die Vorgabe unzulässig sein, wenn gleichzeitig andere glänzende Dachaufbauten – Solarzellen und Dachflächen­fenster – erlaubt sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Mainz (Az. 1 A 10362/08).

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