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Umstrittene Dachgestaltung

(Foto: Grabener Verlag)
Der kreativen Gestaltung des Eigenheims sind Grenzen gesetzt. Gemeinden können Festlegungen treffen, die in bestimmten Gebieten besondere Dachformen- oder gestaltungen vorschreiben. Sieht der Bebauungsplan dunkelgraue Dachziegel vor, sind die Hauseigentümer daran gebunden. Aber Gemeinden müssen sich Gedanken darüber machen, ob eine Vorgabe geeignet ist, das Stadtbild zu erhalten. Wird nicht nur die Ziegelfarbe vorgeschrieben, sondern auch die Verwendung glänzender Dachziegel pauschal untersagt, kann die Vorgabe unzulässig sein, wenn gleichzeitig andere glänzende Dachaufbauten – Solarzellen und Dachflächenfenster – erlaubt sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Mainz (Az. 1 A 10362/08).
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