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Ausgabe: Sommer 2009

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Immobilien behaupten sich

„Abwrackprämie“ für alte Heizung erwünscht
406.000 | 713.000 | 174.600
Eigenheimquote kaum verändert
Mieten: stetig aufwärts
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen
Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Finanzkrise: In Deutschland gibt es leichter Kredit
Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Klimaanlagen – was ist beim Kauf zu beachten?
Ungebremste Renovierungsfreude
Schäden durch nachbarliche Bauarbeiten
Ferien in Deutschland
immer beliebter
Kleinwindanlagen – neuer Trend oder Spielerei?
Wohnungssuche: Wohnkosten und Infrastruktur entscheidend
 

Wohnungseigentümergemeinschaft als Käuferin

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(Foto: Grabener Verlag)

leer Das OLG Celle (26.02.2008, 4 W 213/07) hat die Handlungsfreiheit von Wohnungseigentümergemeinschaften gestärkt. Danach können sie Immobilien erwerben und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuchamt hatte die Eintragung zuvor abgelehnt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber mit der Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auch den Erwerb einer Hausmeisterwohnung oder eines Stellplatzes ermöglicht habe. So könnte sie auch notorischen Hausgeldschuldnern die Wohnung abkaufen oder diese ersteigern. Da in jedem Falle die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung einzuhalten sind, ist der Erwerb von Immobilien nur mit guten Gründen möglich.

 

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