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Wohnungseigentümergemeinschaft als Käuferin

(Foto: Grabener Verlag)
Das OLG Celle (26.02.2008, 4 W 213/07) hat die Handlungsfreiheit von Wohnungseigentümergemeinschaften gestärkt. Danach können sie Immobilien erwerben und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuchamt hatte die Eintragung zuvor abgelehnt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber mit der Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auch den Erwerb einer Hausmeisterwohnung oder eines Stellplatzes ermöglicht habe. So könnte sie auch notorischen Hausgeldschuldnern die Wohnung abkaufen oder diese ersteigern. Da in jedem Falle die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung einzuhalten sind, ist der Erwerb von Immobilien nur mit guten Gründen möglich.
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