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Kündigungsgrund Abriss
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann ein Mietvertrag vom Vermieter gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine „angemessene wirtschaftliche Verwertung“ des Grundstücks verhindern würde. Der Bundesgerichtshof hat jetzt einen Fall entschieden, in dem es um ein 1914 gebautes Mehrfamilienhaus ging. Der Vermieter wollte das sanierungsbedürftige Gebäude abreißen, ein neues bauen und die entstehenden Eigentumswohnungen verkaufen. Die Mieter wollten nicht ausziehen. Der BGH stellte fest, dass bei Verbleiben der Mieter im Gebäude allenfalls eine Minimalsanierung stattfinden könne, die trotz hoher Kosten wichtige Gebäudeschäden nicht beseitigen könne. Der Vermieter habe also ein berechtigtes Interesse daran, neu zu bauen, statt mit hohem Aufwand die Lebensdauer des Gebäudes geringfügig zu verlängern (28.01.2009, Az. VIII ZR 7/08).
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