.

Ausgabe: Sommer 2009

.

.

.

Immobilien behaupten sich

„Abwrackprämie“ für alte Heizung erwünscht
406.000 | 713.000 | 174.600
Eigenheimquote kaum verändert
Mieten: stetig aufwärts
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen
Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Finanzkrise: In Deutschland gibt es leichter Kredit
Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Klimaanlagen – was ist beim Kauf zu beachten?
Ungebremste Renovierungsfreude
Schäden durch nachbarliche Bauarbeiten
Ferien in Deutschland
immer beliebter
Kleinwindanlagen – neuer Trend oder Spielerei?
Wohnungssuche: Wohnkosten und Infrastruktur entscheidend
 

Kündigungsgrund Abriss

leer Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann ein Mietvertrag vom Vermieter gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine „angemessene wirtschaftliche Verwertung“ des Grundstücks verhindern würde. Der Bundesgerichtshof hat jetzt einen Fall entschieden, in dem es um ein 1914 gebautes Mehrfamilienhaus ging. Der Vermieter wollte das sanierungsbedürftige Gebäude abreißen, ein neues bauen und die entstehenden Eigentumswohnungen verkaufen. Die Mieter wollten nicht ausziehen. Der BGH stellte fest, dass bei Verbleiben der Mieter im Gebäude allenfalls eine Minimalsanierung stattfinden könne, die trotz hoher Kosten wichtige Gebäudeschäden nicht beseitigen könne. Der Vermieter habe also ein berechtigtes Interesse daran, neu zu bauen, statt mit hohem Aufwand die Lebensdauer des Gebäudes geringfügig zu verlängern (28.01.2009, Az. VIII ZR 7/08).

 

.  

.

© Grabener Verlag · Kiel · 2009 | Impressum