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Wo sind Feuerschalen zulässig?
Feuerschalen sind vielerorts in Mode gekommen. Die Rechtslage entspricht derjenigen für das Grillen: Grundsätzlich ist es erlaubt, soweit die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden. Die Gerichte entscheiden uneinheitlich. Teilweise wird das Grillen im Garten zweimal im Monat, teilweise fünfmal im Jahr erlaubt (BayObLG 2 Z BR 6/99, LG Aachen 6 S 2/02). Auf Balkonen und Terrassen sind stärkere Einschränkungen möglich. Grundsätzlich darf kein Qualm in die Nachbarwohnung ziehen. Ein mietvertragliches Grillverbot ist wirksam (LG Essen, 07.02.2002, Az.: 10 S 438/01) und sollte auch bei Feuerschalen beachtet werden.
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