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Ausgabe: Sommer 2009

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Immobilien behaupten sich

„Abwrackprämie“ für alte Heizung erwünscht
406.000 | 713.000 | 174.600
Eigenheimquote kaum verändert
Mieten: stetig aufwärts
Auch örtliche Gasversorger unterliegen Kontrolle
Nachbar kann Entfernung
überhängender Äste verlangen
Kontrolle der Heizung rettet Versicherungsschutz
Finanzkrise: In Deutschland gibt es leichter Kredit
Open Air erlaubt – aber
nicht zu oft
Klimaanlagen – was ist beim Kauf zu beachten?
Ungebremste Renovierungsfreude
Schäden durch nachbarliche Bauarbeiten
Ferien in Deutschland
immer beliebter
Kleinwindanlagen – neuer Trend oder Spielerei?
Wohnungssuche: Wohnkosten und Infrastruktur entscheidend
 

Wo sind Feuerschalen zulässig?

leer Feuerschalen sind vielerorts in Mode gekommen. Die Rechtslage entspricht derjenigen für das Grillen: Grundsätzlich ist es erlaubt, soweit die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden. Die Gerichte entscheiden uneinheitlich. Teilweise wird das Grillen im Garten zweimal im Monat, teilweise fünfmal im Jahr erlaubt (BayObLG 2 Z BR 6/99, LG Aachen 6 S 2/02). Auf Balkonen und Terrassen sind stärkere Einschränkungen möglich. Grundsätzlich darf kein Qualm in die Nachbarwohnung ziehen. Ein mietvertragliches Grillverbot ist wirksam (LG Essen, 07.02.2002, Az.: 10 S 438/01) und sollte auch bei Feuerschalen beachtet werden.

 

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