Ausgabe: Herbst 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohn-Riester
leer unterstützt jetzt
leer Altersvorsorge
Der Verwalter als
leer Rechtsberater
200.000.000.000 Euro
no für den Klimaschutz
Energieausweis:
Jetzt ist er Pflicht
Baulandpreise in
no 10 Jahren um
no 100 Prozent gestiegen

Finanzierung | Recht | Steuern

Mehr Kundenschutz für
leer
Hypothekenkunden
leer Keine Lofts im
leer Gewerbegebiet

Immobilienkauf 50+:
zwei Mio. Interessenten

Immer mehr Stürme
Wohnungsbauprämie
läuft weiter
Stromsparlampen:
Auf den Einsatzort
no kommt es an

Mieten | Pacht | Verwaltung

Farbwahlklausel
unwirksam
Eigentümergemeinschaft
kann Grundstücke
no erwerben
Kein Beschluss durch
leer Telefonkonferenz
Balkonsanierung: Keine
Entschädigung wegen
no Nutzungsausfall
Umlagefähiger
Elektrocheck
Aufstellung einer
Garderobe im Treppen-
no haus unzulässig

Zahlen | Preise | Neues

Marburg: Erste Solar-
satzung verabschiedet
Dachziegel mit
Kat-Effekt
Erbbaurecht – eine
Alternative zum Kauf
Die meisten Wohnungen
no gehören privaten
no Vermietern

Energie- oder Fantasie-
no Ausweis?
Offene Immobilienfonds:
Trend zu Auslands-
no immobilien

Wohn-Riester unterstützt jetzt
Altersvorsorge

Mit dem Eigenheimrentengesetz gibt es erstmals wieder eine breite Förderung für den Erwerb oder den Bau von Immobilien zur Eigennutzung. (Foto: pnwra | Flickr)

leer Der Bundestag hat das Eigenheimrentengesetz verabschiedet. Damit erkennt der Staat Immobilien als Form der Altervorsorge an und unterstützt besonders Familien mit Kindern durch eine breite Wohnungsbau-Förderung. Die eigenen Sparbeträge auf dem Riester-Vertrag sind steuerfrei, hinzu kommt die Riester-Zulage von bis zu 154 Euro jährlich. Für Kinder gibt es je 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Eine vierköpfige Familie mit einem 2008 geborenen Kind bekommt auf diese Weise pro Jahr 793 Euro jährlich für den Eigenheimerwerb. Gefördert werden Bau, Kauf sowie Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum. Kritisiert werden die vielen Bedingungen und Voraussetzungen. Auch die Einführung des fiktiven Wohnförderkontos, auf dem die eingezahlten Beträge verbucht werden, stieß im Vorfeld auf Widerstand, weil sie erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet.


 

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