|
Der Verwalter als Rechtsberater
Am 1.7.2008 hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz das Rechtsberatungsgesetz ersetzt. Nun dürfen auch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, in bestimmten Fällen Rechtsberatungen durchführen. Zwar dürfen vor Gericht weiterhin nur Rechtsanwälte agieren. Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen dürfen nun jedoch auch Nichtanwälte und Nichtjuristen vornehmen. Gemeint sind beratende Tätigkeiten, z.B. als Nebentätigkeit zu einer andersartigen Hauptleistung (Makler nimmt Stellung zu Mietrechtsfrage), unentgeltliche Beratung im engen Verwandten- und Nachbarschaftskreis, Beratungen durch Berufs- und Interessenverbände (Eigentümerverband) oder aufgrund besonderer Sachkunde (Rentenberatung) durch registrierte Fachleute. Auch Wohnungseigentumsverwalter dürfen danach Rechtsrat erteilen. Der Berater muss selbst beurteilen, ob er über ausreichende Kenntnisse verfügt, und ob die Beratung sinnvoll ist.
|