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Energieausweis: Jetzt ist er Pflicht
Seit 1.7.2008 müssen die ersten Hauseigentümer bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen können. Betroffen sind Wohngebäude bis Baujahr 1965. Für nach 1965 errichtete Wohnhäuser wird der Energieausweis am 1.1.2009 Pflicht. Bis 30.9.2008 gibt es für alle Eigentümer ein Wahlrecht zwischen dem Energieausweis auf Verbrauchsbasis und dem teureren, aber aussagekräftigeren auf Basis des Energiebedarfs. Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen entscheidet ab 1.10.2008 das Alter: Für unsanierte Gebäude mit Bauantragstellung vor dem 1.11.1977 ist der Bedarfsausweis obligatorisch.
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