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Mehr Kundenschutz für Hypothekenkunden
Viele Geldinstitute haben Kredite an Finanzinvestoren verkauft, um ihre Bilanzen geradezurücken. Frisch gebackene Hausherren plagt seitdem die Angst vor der Zwangsvollstreckung. Das neue Risikobegrenzungsgesetz soll nun das Vertrauen der Kunden wiederherstellen. Die am 27.6.2008 vom Bundestag verabschiedete Regelung verpflichtet die Kreditgeber dazu, deutlich auf die Möglichkeit eines Kreditverkaufs im Vertrag hinzuweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit, vom Vertragsschluss Abstand zu nehmen oder auf einem Abtretungsverbot zu bestehen. Der Kunde muss spätestens drei Monate vor einer Änderung oder dem Ablauf des Darlehensvertrages unverbindlich darüber informiert werden, ob er eine Anschlussfinanzierung erhält. Vernachlässigt die Bank ihre Informationspflicht, macht sie sich schadenersatzpflichtig, die Verträge bleiben jedoch wirksam. Das Gesetz, das unberechtigte Zwangsvollstreckungen unterbinden soll, tritt im Herbst 2008 in Kraft.
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