Ausgabe: Herbst 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohn-Riester
leer unterstützt jetzt
leer Altersvorsorge
Der Verwalter als
leer Rechtsberater
200.000.000.000 Euro
no für den Klimaschutz
Energieausweis:
Jetzt ist er Pflicht
Baulandpreise in
no 10 Jahren um
no 100 Prozent gestiegen

Finanzierung | Recht | Steuern

Mehr Kundenschutz für
leer
Hypothekenkunden
leer Keine Lofts im
leer Gewerbegebiet

Immobilienkauf 50+:
zwei Mio. Interessenten

Immer mehr Stürme
Wohnungsbauprämie
läuft weiter
Stromsparlampen:
Auf den Einsatzort
no kommt es an

Mieten | Pacht | Verwaltung

Farbwahlklausel
unwirksam
Eigentümergemeinschaft
kann Grundstücke
no erwerben
Kein Beschluss durch
leer Telefonkonferenz
Balkonsanierung: Keine
Entschädigung wegen
no Nutzungsausfall
Umlagefähiger
Elektrocheck
Aufstellung einer
Garderobe im Treppen-
no haus unzulässig

Zahlen | Preise | Neues

Marburg: Erste Solar-
satzung verabschiedet
Dachziegel mit
Kat-Effekt
Erbbaurecht – eine
Alternative zum Kauf
Die meisten Wohnungen
no gehören privaten
no Vermietern

Energie- oder Fantasie-
no Ausweis?
Offene Immobilienfonds:
Trend zu Auslands-
no immobilien

Mehr Kundenschutz für Hypothekenkunden

leer Viele Geldinstitute haben Kredite an Finanzinvestoren verkauft, um ihre Bilanzen geradezurücken. Frisch gebackene Hausherren plagt seitdem die Angst vor der Zwangsvollstreckung. Das neue Risikobegrenzungsgesetz soll nun das Vertrauen der Kunden wiederherstellen. Die am 27.6.2008 vom Bundestag verabschiedete Regelung verpflichtet die Kreditgeber dazu, deutlich auf die Möglichkeit eines Kreditverkaufs im Vertrag hinzuweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit, vom Vertragsschluss Abstand zu nehmen oder auf einem Abtretungsverbot zu bestehen. Der Kunde muss spätestens drei Monate vor einer Änderung oder dem Ablauf des Darlehensvertrages unverbindlich darüber informiert werden, ob er eine Anschlussfinanzierung erhält. Vernachlässigt die Bank ihre Informationspflicht, macht sie sich schadenersatzpflichtig, die Verträge bleiben jedoch wirksam. Das Gesetz, das unberechtigte Zwangsvollstreckungen unterbinden soll, tritt im Herbst 2008 in Kraft.


 

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