Ausgabe: Herbst 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohn-Riester
leer unterstützt jetzt
leer Altersvorsorge
Der Verwalter als
leer Rechtsberater
200.000.000.000 Euro
no für den Klimaschutz
Energieausweis:
Jetzt ist er Pflicht
Baulandpreise in
no 10 Jahren um
no 100 Prozent gestiegen

Finanzierung | Recht | Steuern

Mehr Kundenschutz für
leer
Hypothekenkunden
leer Keine Lofts im
leer Gewerbegebiet

Immobilienkauf 50+:
zwei Mio. Interessenten

Immer mehr Stürme
Wohnungsbauprämie
läuft weiter
Stromsparlampen:
Auf den Einsatzort
no kommt es an

Mieten | Pacht | Verwaltung

Farbwahlklausel
unwirksam
Eigentümergemeinschaft
kann Grundstücke
no erwerben
Kein Beschluss durch
leer Telefonkonferenz
Balkonsanierung: Keine
Entschädigung wegen
no Nutzungsausfall
Umlagefähiger
Elektrocheck
Aufstellung einer
Garderobe im Treppen-
no haus unzulässig

Zahlen | Preise | Neues

Marburg: Erste Solar-
satzung verabschiedet
Dachziegel mit
Kat-Effekt
Erbbaurecht – eine
Alternative zum Kauf
Die meisten Wohnungen
no gehören privaten
no Vermietern

Energie- oder Fantasie-
no Ausweis?
Offene Immobilienfonds:
Trend zu Auslands-
no immobilien

Farbwahlklausel unwirksam

leer In einigen Mietverträgen befinden sich sogenannte Farbwahlklauseln, wie zum Beispiel: „Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen“. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 224/07) benachteiligt eine derartige Vertragsregelung den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Im verhandelten Fall schrieb die Klausel dem Mieter vor, für die Schönheitsreparaturen bereits während der Mietzeit helle, deckende und neutrale Farben zu verwenden. Der Vermieter hat zwar ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses in einer neutralen Farbgebung zurückzuerhalten. Das Gericht konnte jedoch kein anerkennenswertes Interesse des Vermieters daran feststellen, dass der Mieter die Wohnung schon während der Mietzeit in diesem Zustand halten muss.


 

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